Steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehe: Splittingtarif rückwirkend anwendbar
Positive neue Entwicklung bei der Ehe für alle: Ein Gericht hat nun beschlossen, dass das Ehegatten-Splitting rückwirkend bei gleichgeschlechtlichen Paaren greift.
dpa | Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar führt seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft und wandelt sie nach der Einführung der sogenannten Ehe für alle 2017 gesetzlich um. Danach begehrt das Ehepaar, bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt zu werden – und zwar rückwirkend vom Jahr 2001 an. Der entsprechenden Klage der Eheleute hat der 1. Senat des Finanzgerichts Hamburg (AZ: 1 K 92/18) mit Urteil vom 31. Juli 2018 stattgegeben. Gleichzeitig ließ das Gericht Revision zum Bundesfinanzhof zu, wie es am Montag in Hamburg mitteilte.
Nach der gesetzlichen Regelung sei der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft – nach der Umwandlung in eine Ehe – für die Rechte und Pflichten der Partner maßgeblich, führte das Gericht an. Weil die Zusammenveranlagung für Ehepaare nach dem Splittingtarif in vielen Fällen zu einer Verringerung der Steuerlast führe, hätten die Kläger dies rückwirkend beantragt.
Das habe das Finanzamt abgelehnt, weil beide bis 2012 mit bestandskräftigen Bescheiden jeweils einzeln zur Einkommensteuer herangezogen worden waren. Dem folgte das Finanzgericht nicht. Nach der Umwandlung seien laut Eheöffnungsgesetz die Lebenspartner so zu stellen, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten, erläuterte das Gericht.
Ehe für alle bezeichnet die komplette Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben in Deutschland. Die Einführung der Ehe für homosexuelle Paare beschloss der Bundestag mit 393 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und vier Enthaltungen am 30. Juni 2017. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft.
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