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Steuerfahndung mit geklauten DatenGestohlene Beweise verwertbar

Die Debatte über die Verwertbarkeit der Geheimdienstinformationen ist in vollem Gange: Durfte der BND gestohlene Daten kaufen?

Dürfen die das? Bild: ap

Der Ankauf einer CD mit den Daten von Steuerhinterziehern wirft komplizierte Frage auf.

Darf der Staat Informationen über Personen ankaufen, gegen die bisher kein Verdacht besteht?

Ja. Auch bei einer Strafanzeige kann die Polizei Informationen über Personen entgegennehmen, gegen die zuvor noch kein Verdacht bestand. Die Polizei kann für solche Informationen auch Geld bezahlen. Das ist zwar selten, aber es kommt vor.

Problematisch ist, wenn der Staat für Beweismittel bezahlt, die der Informant durch eine Straftat (etwa einen Diebstahl) erlangt hat, und so strafbares Verhalten prämiert. Wenn die Tat, die aufzuklären ist, schwerer wiegt, dürfte es Ausnahmen geben. Über die Abwägung wird noch viel gestritten werden.

Darf der Staat gestohlene Infos vor Gericht verwenden?

Die Anwälte von Ex-Postchef Klaus Zumwinkel, der als Steuerhinterzieher in Verdacht geratenen ist, wollen erreichen, dass die angekauften Informationen vor Gericht nicht verwertet werden. Die Bundesregierung entgegnet, alles sei geprüft worden, die Informationen seien verwertbar.

Grundsätzlich sind auch gestohlene Beweismittel vor Gericht verwertbar. Selbst eine eventuell unzulässige Bezahlung für solche Beweismittel dürfte daran nichts ändern.

Durfte sich der Bundesnachrichtendienst (BND) in die Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher einschalten?

Der BND ist der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik. Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung gehört nicht zu seinen Aufgaben. Allerdings sammelt er im Zusammenhang mit Terrorismus und organisierter Kriminalität auch Informationen über Geldwäsche, unter anderem in Liechtenstein. Dabei soll auch der Kontakt zu dem Informanten entstanden sein.

Nach Darstellung der Bundesregierung hat der Informant die Steuersünderdatei von sich aus angeboten. Der BND hätte dann nur "als Bote" den Kontakt zu den deutschen Finanzbehörden hergestellt. Das wäre wohl unproblematisch.

Nach Angaben der Berliner Zeitung hat der BND dagegen "leitende Bankmitarbeiter" in Liechtenstein durch den Einsatz hoher Geldsummen "als Quellen angezapft". Auf diesem Wege sei auch die Steuersünderdatei beschafft worden. Von einem "Selbstanbieter" werde nur gesprochen, um diplomatischen Ärger mit Liechtenstein zu vermeiden. Möglicherweise ergebe sich aus dieser Version auch eine Kompetenzüberschreitung des BND. CHRISTIAN RATH

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3 Kommentare

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  • FM
    Frank Meckel

    Bei allem Respekt gegenüber den oben geäußerten Meinungen, aber...auch "Steuerhinterzieher" sind ganz gewöhnliche Straftäter und auch bei Ihnen gilt der Grundsatz des fair-trail, des fairen Verfahrens. Und damit dieses Verfahren rechtsstattlich erfolgt, also fair, unterliegt es gewissen Regeln. Zwar gibt es in der BRD nicht ein Institut wie in den USA, die "fruit of the poisonous tree-doctrin", wonach unrechtmäßig erhobene Beweismittel und Folgebeweismittel, nicht verwertet werden dürfen. Jedoch gilt in Deutschland zur Sicherung eines fairen Verfahrens, dass Beweismittel nur verwertet werden dürfen, wenn sie rechtmäßig erhoben wurden. Wurden sie nicht rechtmäßig erhoben, dürfen sie dann verwertet werden, wenn sie auch auf rechtmäßigem Wege hätten erhoben werden können. Alles dies wird im Falle Zumwinkel nicht als gegeben anzusehen sein. Die Daten wurden gestohlen und dann vom BND gekauft. Das ist nach deutschem Recht Hehlerei, § 259 StGB, also strafbar. Demnach wird die CD mit den Daten wohl nicht vor Gericht verwertet werden dürfen. Allerdings mag dies den Betroffenen, Herrn Zumwinkel u.a., nicht viel nützen, denn, Beweismittel die in der Folge (rechtmäßig) erhoben wurden, dürfen ohne weiteres verwendet werden. Unrechtmäßig erhobene Beweismittel entfalten keine "Fernwirkung", wie etwa in den USA. Demnach ist die Diskussion eher etwas für unbeschäftigte Juristen. Allerdings erscheint es schon hinterfragenswürdig, wenn der Staat selbst kriminell wird um Kriminelle zu überführen...

  • M
    mia

    Rein rechtlich mag die Verwertung von nicht legal erhobenen Beweismitteln fragwürdig sein. Die eigentliche Frage, die sich aufdrängt, warum weiß eigentlich jedes Kind, dass der BND die Ermittlungsgrundslage monetär erworben hat, wie unbekannt ist der Informationshändler eigentlich noch? Schade, dass nicht alle Geschäftsbeziehungen des BND eine so positive Dividende versprechen, vielleicht sollte der BND mehr Geschäfte der Öffentlichkeit präsentieren, Imagegewinn garantiert.

  • E
    E.Geffroy

    Würde heute die gleiche Diskussion stattfinden, wenn es sich hier nicht "nur" um Steuerhinterziehung, sondern um ein anderes Verbrechen wie Entführung oder Mord handeln würde? Ich erinnere nur an den Fall Jakob von Metzler.

    In Deutschland leben 2,5 Millionen Kinder in Armut und gleichzeitig wird der Staat jährlich um 3.000.000.000? Steuern betrogen.

    Dazu noch einen Diskussion über die Verwertbarkeit von Daten. In welch einem Land leben wir eigentlich.