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Sterbehilfegesetz strikt abgelehnt

BERLIN dpa ■ Das vom belgischen Parlament beschlossene Sterbehilfegesetz ist in Deutschland auf scharfe Kritik gestoßen. Ärztekammer-Präsident Hoppe sagte, es mache ihn fassungslos, dass Belgien die Tötung von dauerhaft psychisch Kranken erlauben wolle. Das Bundesjustizministerium bezeichnete das Gesetz als „falschen Weg“. Die Bundesregierung insgesamt habe sich gegen Sterbehilfe festgelegt, so das Ministerium. Die Deutsche Hospiz-Stiftung sprach von einem „Euthanasiegesetz“. Das belgische Sterbehilfegesetz erlaubt die Tötung auf Verlangen von unheilbar kranken Patienten, die nicht in absehbarer Zeit sterben werden, sowie von Menschen mit andauernden psychischen Leiden. Unzurechnungsfähige sind jedoch ausgeschlossen.

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