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Stellenstopp auch für Honorarkräfte

■ SKP verweigert Aushilfen für Kindertagesstätten

Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat Finanzsenator Volker Kröning die Schraube des Stellenstopps im Öffentlichen Dienst Bremens um noch eine Stufe anziehen lassen: Selbst Honorarkräfte, für deren Bezahlung entsprechende Mittel vorhanden sind, dürfen nicht mehr ohne Erlaubnis der zentralen „Senatskommission für das Personalwesen“ (SKP) angestellt werden.

Daß diese Erlaubnis in der Regel verweigert wird, mußten jetzt als erste einige Kindertagesstätten erfahren. Dabei sind gerade die Kitas besonders auf Honorarkräfte angewiesen, da ihnen fast überall feste Stellen für den Putzdienst, für Krankheitsvertretungen oder auch für die besondere Betreuung behinderter Kinder fehlen.

Im Prinzip steht den Kitas auch in diesem Jahr ein Etatposten für Honorarverträge zur Verfügung. Er beträgt — wie alle anderen Etats auch — zwölf Dreizehntel des Vorjahresbetrages. Doch wirtschaften dürfen die Kitas damit nicht mehr. „Wir hatten zum Beispiel im letzten Herbst endlich eine Honorarkraft für die Nachmittagsbetreuung gefunden, die ab Februar gerne auch mit voller Stundenzahl gearbeitet hätte“, berichtet Waltraut Müller, stellvertretende Leiterin der Kita Thedinghauser Straße, „doch dann hat uns die SKP einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das geht ganz schön an die Nerven.“

Eine Sorge müssen sich die Kita-Leitungen mit dem neuen Honorarstellenstopp jetzt allerdings nicht mehr machen: „Früher stellte sich für uns immer die Frage, ob wir qualifizierte Sozialpädagogen für 25 Mark die Stunde oder doch lieber nur arbeitslose Lehrer, die ja nur 15 Mark bekommen, für entsprechend mehr Stunden als Honorarkräfte beschäftigen“, erinnert sich Waltraut Müller. Jetzt fallen neue Honorarverträge einfach völlig flach.

Nur mit großem Glück wurde die Kita Thedinghauser Straße am Donnerstag davor verschont, eine ganze Gruppe mit 20 Kindern wieder nach Hause schicken zu müssen (vgl. taz vom 21.1.). Als Nachfolgerin der ab 1.2. von der SKP eingesparten bisherigen Gruppenleiterin fand sich eine Erzieherin, die ihren bereits genehmigten unbezahlten Urlaub vorzeitig beenden wollte und ohne schnelle Wiedereinstellung Anspruch auf Sozialhilfe gehabt hätte. Allerdings genehmigte die SKP lediglich 20 Wochenstunden. „Was wir mit der Gruppe für die restliche Zeit machen sollen, wissen wir selbst noch nicht“, sagte Kita-Leiterin Müller gestern. Ase

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