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Steit um Reisefreiheit in der EUInnenminister vor Anklage

Europaabgeordnete wollen den Beschluss der Innenminister über die Einführung neuer Grenzkontrollen und einer Einschränkung der Parlamentsrechte nicht hinnehmen. Sie bereiten eine Klage vor.

Geht es nach den EU-Innenministern werden solche Bilder wieder häufiger zu sehen sein. Bild: dapd

BRÜSSEL taz | Die Abgeordneten im Europäischen Parlament wollen die EU-Mitgliedsstaaten daran hindern, in Zukunft allein über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum zu entscheiden. Sie wollen notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

„Die Mitgliedsstaaten wollen Schengen renationalisieren. Das ist eine Schande. Wir können das nicht akzeptieren“, sagte der Vorsitzende der liberalen Fraktion, Guy Verhofstadt, am Dienstag in einer eigens einberufenen Dringlichkeitsdebatte in Straßburg.

Die Abgeordneten reagierten damit auf die Beschlüsse der Innenminister vom vergangenen Donnerstag. Demzufolge darf eine Regierung allein über die Einführung von Grenzkontrollen entscheiden, wenn sie der Ansicht ist, ein anderes Land sichere seine Außengrenzen nicht ausreichend zum Beispiel gegen Flüchtlingsströme ab.

Die Minister vereinbarten einen neuen Notfall-Mechanismus, nach dem Länder für insgesamt bis zu zwei Jahre ihre Grenzen schließen können. Das wollen die Abgeordneten nicht zulassen. Sie fordern dafür eine Entscheidung auf europäischer Ebene und wollen dementsprechend Änderungsanträge einbringen.

Für Empörung im EU-Parlament sorgte aber vor allem der Beschluss der Minister, das Parlament in Zukunft von der sogenannten Evaluierung des Schengen-Abkommens auszuschließen. Demnach wollen die EU-Staaten allein prüfen, ob das Abkommen korrekt umgesetzt wird – etwa durch Kontrollen an den Außengrenzen. Die Kriterien für diese Kontrollen wollen die Regierungen ohne Einbeziehung des Parlaments erarbeiten.

Einhellige Empörung

„Das ist eine Provokation“, sagte der Vorsitzende der Konservativen, Joseph Daul. Die Vorsitzende der Grünen, Rebecca Harms, kündigte an, das Parlament werde die Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Auch der CSU-Abgeordnete Manfred Weber erklärte, die Klage werde vorbereitet. Die EU-Kommission will das Parlament dabei unterstützen.

Ohne die Zustimmung der Abgeordneten können die neuen Schengen-Regeln nicht in Kraft treten. Der Streit wird sich noch Monate hinziehen.

Bis dahin bleibt alles beim Alten: Die Mitgliedsstaaten dürfen Grenzkontrollen einführen, wenn sie die innere Sicherheit bedroht sehen. Allerdings zählen Flüchtlingsströme nicht zu diesen Gründen.

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4 Kommentare

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  • CE
    Christopher Eichner

    Die EU muss akzeptieren, dass die Staaten dem Schengen Abkommen grenzen setzen. Die Kriminalität wuchs und daher sollten, die EU Parlamentarier, welche gegen die Einführung von Grenzkontrollen sind, eine Grenze gesetzt werden. Sie müssen für die Schäden die durch die Steigerung der Kriminalität in finanzielle Verwantworung gezogen werden, damit sie begreifen, dass sie nicht über den Willen des Volkes hinwegentscheiden können.

     

     

    Besser wäre eine Europäische Volksabstimmungen über Verordnungen und Richtlinien, da die Völker Entscheiden und Änderung bekannt geben.

  • DT
    Der Türke

    Ich bin froh, dass die Türkei nicht EU Mitglied ist. Ich genieße das Affenteather im Affenhaus mit großen Genuß. Erst die Finanzkriese dann Rettungsschirm hin Rettungsschirm her. Jezt ist die Grenzen. In der Türkei gibt es ein Sprichtwort. "Der hungriger Hund bricht beim Bekerei ein". Die Innenminister glauben, wenn sie die Grenzen dicht machen, kommt kein Mensch in EU rein. Das ist ein Irrtum. Gott sei Dank die Menschen sind erfinderisch. Also, viel Spaß mit eurem Affenhaus.

  • BO
    best of

    @ Ruth Reichstein:

     

    >>Allerdings zählen Flüchtlingsströme nicht zu diesen Gründen.

  • D
    D.J.

    Ist Frau Reichstein der Unterschied zwischen Anklage und Klage wirklich nicht bewusst oder ist dies demagogische Absicht? Definition Wikipedia:

     

    "Anklage wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in vielen Staaten die Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn die durchgeführten Ermittlungen den hinreichenden Tatverdacht ergeben, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat."