: Steigende Arbeitslosenzahlen
■ Anteil der arbeitslosen Frauen überproportional gestiegen 12.358 Kurzarbeiter allein in Prenzlauer Berg, Weißensee und Pankow
Prenzlauer Berg/Weißensee/Pankow.
Der Chef des Arbeitsamtes 2, Gerhard Rosenkranz, machte ein zufriedenes Gesicht. »Die Verlangsamung des Zuwachses der Arbeitslosigkeit hält an«, verkündete Rosenkranz über die Arbeitsplatzvermittlung der Bezirke Weißensee, Pankow und Prenzlauer Berg gestern. Auf insgesamt 11.300 ist die Zahl der registrierten Arbeitslosen in seinem Bereich im letzten Monat gestiegen, das ist eine Quote von 5,6 Prozent (August '90: 5,2 Prozent).
Erstmals sei jedoch die Arbeitslosigkeit von Frauen höher (Anteil: 52 Prozent bei einem Anteil an der Bevölkerung von 48,9 Prozent). Wie es nach dem Auslaufen der Liquiditätskredite, die den meisten Betrieben des Ostens überhaupt noch die Lohnauszahlungen ermöglichen, aussieht, darüber mochte Rosenkranz lieber keine Prognose wagen. Mit Sicherheit werden dann viele der 12.358 Kurzarbeiter aus 333 Betrieben sich ebenfalls das Arbeitslosengeld überweisen lassen müssen. 30 Prozent der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer der drei genannten Bezirke haben einen Arbeitsausfall von über 75 Prozent zu verzeichnen. Darunter sind nicht wenige, die zur Zeit sogenannte »Null-Stunden- Kurzarbeiter« sind. Vehement pries der Arbeitsamtschef die von seiner Behörde eingerichteten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), die bereits einen nicht unerheblichen Teil der Arbeitslosigkeit aufgefangen hätten. Trotzdem, so Rosenkranz, sei die psychologische Hemmschwelle bei vielen groß — sie empfänden die Teilnahme an ABM als einen Makel. Dabei würden im Gegensatz zu vergleichbaren Maßnahmen im Westen fast ausnahmslos Tariflöhne gezahlt werden und eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis sei in vielen Fällen machbar. Auch die nur zögerliche Annahme von Weiterbildungsmaßnahmen macht dem Chef des Arbeitsamtes zu schaffen. Viele von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer wiegten sich noch »in einem falschen Gefühl von Sicherheit« und hätten die Zeichen der Zeit, die da Weiterbildung heißen, noch immer nicht erkannt. Auch leisteten die Unternehmen längst nicht genug, um ihren MitarbeiterInnen Qualifizierung schmackhaft zu machen.
Dabei verwies Rosenkranz auf die Zusatzregelung des Arbeitsförderungsgesetzes, nach der kurzarbeitende Betriebe, die für ihre Belegschaft Weiterbildungsmaßnahmen organisierten, statt des Kurzarbeitergeldes vom Arbeitsamt ein Unterhaltsgeld erhalten können. Das wäre um einiges höher als das ausgezahlte Kurzarbeitergeld und könne vom Betrieb über Sammellisten angefordert werden. ok
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