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Eigentlich haben sie in Karlsruhe ja keinen Sinn für Drama. Absolutistische Planstadt, alles brav rechteckig und das Schloss in der Mitte. Und dann kommt plötzlich das Bundesverfassungsgericht um die Ecke!

Mediendeutschland hatte sich schon so gut wie ins lange Brückentagswochenende verabschiedet, als plötzlich die Pressemitteilung Nr. 29/2026 auf die Website des Obersten deutschen Gerichts kippte.

Was viele erwarteten und manche In­ten­dan­t*in­nen fürchteten, wird also wahr. Am 23. Juni wird in Karlsruhe doch noch einmal mit allen Beteiligten mündlich über den Rundfunkbeitrag verhandelt. Dass das Gericht auf Aktenlage mal eben über die von ARD und ZDF angestrengte Klage wegen der 2025 ausgebliebenen Beitragserhöhung entscheidet, ist damit vom Tisch. Daraus folgt, dass es auch nicht einfach selbst die Erhöhung um 58 Cent mehr durchsetzen dürfte wie beim letzten Beitragsurteil vor vier Jahren.

Das ist nicht nur in gerade mal fünf Wochen, es kommt sogar noch dicker. Die Anstalten haben anstrengende Tage vor sich. Denn mit der Einladung, die alle Verfahrensbeteiligten für den 23. Juni bekommen haben, gibt es jetzt auch noch jede Menge Hausaufgaben.

Gebunkerte Beitragsmehreinnahmen

„Aus welchen konkreten Umständen folgern Sie, dass die Eigenmittel der Sonderrücklage III zur Deckung des Finanzbedarfs in den Jahren 2025 und 2026 nicht ausgereicht haben bzw. nicht ausreichen werden?“, will Karlsruhe zum Beispiel von ARD und ZDF wissen. Abgabe ist spätestens am 10. Juni.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) wird gefragt, ob die „bedarfsgerechte Finanzierung“ der Anstalten bei Verwendung der Sonderrücklage nicht vielleicht doch gegeben ist, hat für ihre Antwort eine Woche länger Zeit.

Diese „Sonderrücklage III“ sind gebunkerte Beitragsmehreinnahmen aus den Jahren 2021 bis 2024 in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Die Tonalität der Fragen des Bundesverfassungsgerichts lässt sich in verschiedene Richtungen interpretieren. Eine davon löst bei den Anstalten jetzt milde Panik aus. Die Karlsruher Rich­te­r*in­nen scheinen nämlich bislang nicht so richtig überzeugt, dass die Anstalten tatsächlich so unterfinanziert sind, wie sie behaupten.

Die weiteren Fragen zeigen, dass Karlsruhe wohl auch auf das Verfahren eingehen will, wie die Länder mit dem von der KEF empfohlenen Beitrag weiter verfahren. Denn das funktioniert bekanntermaßen nicht mehr. Weshalb die Länder jetzt erklären sollen, „aus welchen Gesichtspunkten sie die Organzuständigkeit“ ableiten, „über das Ausbleiben einer von der KEF vorgeschlagenen Beitragserhöhung durch gubernativen Beschluss endgültig zu entscheiden“. Passt ja super, dass hier gerade die alte federführende Garde aus Rheinland-Pfalz um Heike Raab (SPD) abtreten musste.

Noch spannender wird, wie die ARD in Karlsruhe ihre Strategie effektiv und effizient umsetzt. Oder ob sie überhaupt eine hat. „Wir alle können uns ja noch gut erinnern, wie ein Drama aufgebaut ist und wie der fünfte Akt endet“, meint die Mitbewohnerin.

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