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Stattlich

Der Name der Hamburger „Statt Partei“ ist bundesweit geschützt und darf von anderen Gruppierungen nicht verwendet werden. Das entschied gestern die 17. Zivilkammer des Landgerichts Hannover und gab damit einer Einstweiligen Verfügung der Hamburger Vereinigung gegen die in Hannover gegründete Bundespartei „Die Statt Partei“ statt. Insgesamt haben sich in Niedersachsen im Vorfeld der Landtagswahl am 13. März vier Gruppierungen als landesweite „Statt Partei“ gegründet oder umbenannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende der unterlegenen „Statt Partei“, der Student Andreas Dimpfel, will Berufung einlegen.

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