: Stahlkappenverbot bleibt
OVG Bautzen setzt Leipziger Verfügung wieder ein: Rechter Jugendlicher darf keine Springerstiefel tragen
BAUTZEN ap ■ Ein gewaltbereiter jugendlicher Rechtsextremist darf auch weiterhin keine Springerstiefel mit Stahlkappen tragen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bestätigte ein von der Stadt Leipzig erlassenes Verbot. Mit dem OVG-Beschluss vom vorigen Donnerstag wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig aufgehoben, das letztes Jahr die Verfügung außer Kraft gesetzt hatte. Wie ein OVG-Sprecher gestern mitteilte, ist eine Revision gegen den Beschluss nicht zugelassen.
Der Jugendliche habe bereits ein beachtliches Gewaltpotenzial in Verbindung mit erheblicher krimineller Energie entwickelt, begründete das OVG die Entscheidung. Man müsse damit rechnen, dass er auch in Zukunft Gewalttaten begehen werde. Die Leipziger Stadtverwaltung hatte dem für seine Brutalität bekannten Rechtsextremisten im Mai 1999 für zwei Jahre verboten, Springerstiefel mit Stahlkappen zu tragen sowie Messer, Baseballschläger und Eisenketten in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Das Ordnungsamt handelte auf Antrag des Landeskriminalamtes und berief sich auf das sächsische Polizeigesetz. Die Springerstiefel wurden vernichtet. (Az.: 3 BS 15/00)
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 360 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen