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Stadt zahlt - noch

Die Übergangsregelung, nach der Schwangerschaftsabbrüche bei einkommensschwachen Frauen vom Sozialamt bezahlt werden, wird bis zum Jahresende oder „zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung“ des Paragraph 218 verlängert. Das hat der Hamburger Senat gestern beschlossen. Für 1994 rechnet die Hansestadt mit etwa 1550 ambulanten und 84 stationären Abbrüchen. Bei Kosten von durchschnittlich 600 (ambulant) bzw. 680 (stationär) Mark pro Abbruch entspreche dies Ausgaben von fast einer Million Mark. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts tragen Krankenkassen die Kosten nur noch bei einer medizinischen, kriminologischen oder embryopathischen Indikation.

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