: Staatsvertrag sichert Privateigentum
■ Entwurf der Regierungsexperten schreibt die Marktwirtschaft fest / DDR-Verfassung soll nicht mehr gelten
Bonn (ap) - Die Katze ist aus dem Sack. Gestern abend, just als Ministerpräsident de Maiziere und Bundeskanzler Kohl zu Gesprächen über den Staatsvertrag zusammentrafen, wurde der Entwurf bekannt.
Der von den Experten beider Regierungen vorgelegte Entwurf schreibt für die Wirtschaftsunion die soziale Marktwirtschaft auch in der DDR fest. In der Präambel werden im einzelnen „Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen“ vereinbart. Die Sozialunion soll bestimmt sein durch ein umfassendes System der sozialen Sicherung, das auf einer Arbeitsrechtsordnung und auf den Prinzipien der „Leistungsgerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs“ beruht. Die Partner des Staatsvertrages garantieren dem Entwurf zufolge insbesondere die Vertrags-, Gewerbe-, Niederlassungs - und Berufsfreiheit von Deutschen im gesamten Währungsgebiet, das Eigentum privater Investoren an Grund und Boden sowie an Produktionsmitteln und die Freiheit, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“. Entgegenstehende Vorschriften der DDR-Verfassung sollen nicht mehr gelten. In Artikel 6 des Entwurf verpflichtet sich die DDR zur Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes. Fragen der Durchführung des Vertrages sollen durch einen gemeinsamen Regierungsausschuß erörtert und einvernehmlich entschieden werden. In den Bestimmungen über die Währungsunion heißt es, die geldpolitische Verantwortung der Bundesbank als alleiniger Emissionsbank der D-Mark werde auf das gesamte Währungsgebiet ausgeweitet. Bei den in Artikel 10 aufgeführten Grundsätzen der Währungsunion heißt es weiter: „Mit Wirkung vom 1.Juli 1990 wird die Deutsche Mark als Währung in der Deutschen Demokratischen Republik eingeführt.“
Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten sowie weitere wiederkehrende Zahlungen würden im Verhältnis eins zu eins umgestellt. Alle anderen auf Mark der DDR lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten würden grundsätzlich im Verhältnis zwei zu eins auf D-Mark umgestellt. Guthaben bei Geldinstituten von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der DDR würden bis zu bestimmten Betragsgrenzen um Verhältnis eins zu eins umgestellt, wobei eine Differenzierung nach dem Lebensalter stattfinden soll. Sonderregelungen gelten für Guthaben von Personen mit Wohnsitz außerhalb der DDR. Die DDR verpflichtet sich nach Artikel 11 des Entwurfs sicherzustellen, daß ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen mit der sozialen Marktwirtschaft in Einklang stehen. Siehe Seite 5
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen