Staatsrat Ronny Meyer über Abwassergebühren: „Gebühren reichen nicht aus“

Der Umweltstaatsrat erklärt, warum die BremerInnen künftig mehr fürs Abwasser zahlen sollen – und er die Erhöhung für rechtens hält.

Für so eine schöne Anlage, bezahlt der Bremer das bisschen Gebühren doch gern. Foto: Thomas Kleiner/dpa

taz: Sie wollen die Abwasserpreise zum 1. 1. 2016 erhöhen und das kriegen Sie nun nicht hin, Herr Meyer.

Ronny Meyer: Wir müssen die Abwassergebühren im nächsten Jahr erhöhen, denn wir haben festgestellt, dass die bisherigen Gebühren nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Wir sind derzeit in der Abstimmung mit den anderen Ressorts …

Die Handelskammer hat sich beklagt, war zu lesen …

Das geht manchmal schneller und manchmal dauert es länger.

40, Umweltstaatsrat, hat in Oldenburg Physik studiert, war bis 2015 Geschäftsführer der Windenergie Agentur Bremen.

Die Wasserversorgung macht doch die Firma Hansewasser, die hat fast 20 Millionen Euro Gewinn gemacht und mir gesagt, sie hätten keine Preiserhöhung verlangt.

Die Abwasserversorgung macht Hansewasser, die Frischwasserversorgung die SWB. Hansewasser hat einen Vertrag mit der Stadt, in dem geregelt ist, was die Stadt als Entgelt, nicht als Gebühr, zahlen muss und wie sich diese Entgelte entwickeln, wenn zum Beispiel Löhne oder Energiekosten steigen. Das ist aber nur ein Block bei den Gesamtgebühren. Beim Umweltbetrieb Bremen und im Umweltressort sind Menschen mit Controlling und Gebührenverwaltung befasst. Auch da gibt es Lohnkostensteigerungen. Hinzu kommen Abschreibungen aus Anlagen vor dem Jahr 1999.

Arbeiten da so viele Leute?

Ungefähr ein Dutzend. Die Gebühren steigen moderat. Wir hatten in den vergangenen Jahren Rücklagen, die nun aber abgeschmolzen sind. Daher laufen wir jetzt in eine Unterdeckung.

Wie viel muss in der Summe die Gebührenerhöhung einspielen und wer kriegt was davon?

Durchschnittlich soll sich die Gebührensumme um 2,7 Prozent auf rund 84 Millionen Euro erhöhen, die Gebühren für Schmutzwassersammelgruben aber steigen um 40 Prozent. Die waren bisher subventioniert durch die anderen Gebühren. Die normalen Haushaltsgebühren steigen um 6,8 Prozent. Wir rechnen mit einer Mehrbelastung von rund 30 Euro für einen Vierpersonenhaushalt. Dabei ist klar: Gebühren dürfen nur die Kosten decken. Die Gebührenfestsetzung war zweimal Gegenstand gerichtlicher Überprüfung und uns ist zweimal bestätigt worden, dass unsere Berechnung in Ordnung war. Jeder Bürger kann da Widerspruch einlegen und notfalls klagen.

Die Hansestadt Rostock will die Wasserversorgung rekommunalisieren und dann die Gebühren um zehn Prozent senken. Wäre das nicht für die Bremer Bürger interessant?

Die Frage stellt sich heute nicht, da die Verträge von der großen Koalition 1998 abgeschlossen wurden – mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Vor dem Jahr 2028 gibt es diese Möglichkeit also rechtlich nicht. Sollte es jedoch in der Politik ein solches Begehren geben, müssten dies frühzeitig an den Start gebracht werden.

Anders als in der Abfallentsorgungsfrage …

Das haben Sie gesagt.

Können wir in Bremen davon ausgehen, dass wir so lange zehn Prozent zu viel zahlen?

Die Wasserpreise in Bremen liegen im Mittelfeld, in Rostock sind sie höher …

Aber nicht zehn Prozent. Und die Firma Eurawasser will zudem der Stadt zwölf Millionen Euro pro Jahr überweisen, zusätzlich.

Zu Rostock kann ich nichts sagen. Wir halten uns an die Verträge, Hansewasser auch, und die Leistungen der Firma sind hervorragend. Für die politischen Weichenstellungen sind wir nicht zuständig, wir setzen politische Beschlüsse um. Das sollte sie aber in den nächsten fünf Jahren entscheiden.

Einer der juristischen Streitgegenstände ist, dass die Stadt sich darauf eingelassen hat, auf jede weitere Überprüfung der Gebühren bis 2028 zu verzichten. Das Gericht hat in seinem Urteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es die Rechtmäßigkeit einer solchen Klausel nicht überprüft hat.

Im Jahre 2008 hat Hansewasser zugestimmt, dass die Entgelte um fünf Millionen Euro im Jahr gesenkt werden. Dafür hat Hansewasser gefordert, dass die sehr aufwendige Entgeltüberprüfung nicht alle Jahre wieder stattfindet. So steht es in dem Schlichterspruch. Dieser Schlichterspruch ist in der Endphase der Zeit von CDU-Umweltsenator Ronald-Mike Neumeyer ausgehandelt worden. Wir können das nicht infrage stellen. Diese Verträge sind rechtlich bindend.

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