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Staatsdiener: Aus mit 58

■ Senat beschloß Vorrentenarbeitslosigkeit

Wer 58 Jahre alt ist und als Angestellter oder Arbeiter im Öffentlichen Dienst in Bremen arbeitet, der kann sich schonmal freuen: Gestern hat der Senat eine Vorruhestandsarbeitslosigkeitsregelung beschlossen. Die eröffnet die Möglichkeit, daß städtische ArbeiterInnen oder Angestellte zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ausscheiden können, wenn sie auf 15 Prozent ihres Einkommens verzichten wollen. Der Trick: Die Stadt schickt die VorruheständlerInnen in die Arbeitslosigkeit und für den Zeitraum bis zur regulären Verrentung zahlt Bremen einen Zuschlag auf das Arbeitslosengeld- bzw. die Arbeitslosenhilfe. Und Nürnberg kriegt seine Kosten auch zurückerstattet. Am Ende hat die bremische FrührentnerIn allerdings nur noch 85 Prozent der vorherigen Bezüge in der Tasche, dafür aber umso mehr Zeit, das Geld auszugeben. Der Senat rechnet mit etwa 200 bis 250 Anträgen.

Die neue Regelung entspricht ungefähr der Praxis anderer Städte. In Bremerhaven, Hagen, Hannover, Frankfurt und Offenbach wurde die Altersgrenze für die Rente schon auf diese Weise abgesenkt. Dahinter steckt der Spardruck, der auf allen Kommunen lastet. Die Rechnung ist denkbar einfach: Die MitarbeiterInnen kosten nur noch 85 Prozent des Lohns, die Stellen werden nicht wieder besetzt – bleibt unter dem Strich die Sparquote von 15 Prozent für zwei Jahre und danach von 100 Prozent. Denn dann sind die Stellen komplett weggefallen.

„In Kürze“ soll der Beschluß umgesetzt werden, heißt es in der Senatsmitteilung. Dann wird beantragen können, wer 58 Jahre alt ist, trotz der zu erwartenden Arbeitslosigkeit mit 60 sein Rentenalter erreicht haben wird, arbeitslosengeldberechtigt ist und 240 Monate Einlagen bei der Ruhelohnkasse nachweisen kann. J.G.

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