Staatsanwalt über Strafprozessdeals: "Es gibt keine Zweiklassenjustiz"
Justizministerin Zypries will Absprachen in Strafprozessen gesetzlich regeln. Gut so, findet Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes - denn so werden die Entscheidungen transparenter.
taz: Herr Frank, an unseren Strafgerichten gibt es Deals, bei denen die Richter dem Angeklagten eine relativ milde Strafe zusichern, wenn er gesteht. Wie häufig sind solche Absprachen?
Christoph Frank: Dazu gibt es leider keine Statistik.
Angeblich enden zwei Drittel aller Strafprozesse mit einem Deal. Das sagte letzte Woche Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundesgerichtshofs …
Ich halte das für weit überhöht. So viele Deals gibt es sicher nicht.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Absprachen jetzt gesetzlich regeln. Was sagt der Richterbund dazu?
Wir finden das gut, weil der Entwurf Transparenz sicherstellt und Entscheidungen, die auf Absprachen beruhen, damit für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind.
Entsteht mit den Deals eine neue Art von Strafjustiz?
Nein. Auch in Zukunft wird der klassische Strafprozess der Regelfall bleiben: mit mündlicher Verhandlung, in der - so gut es geht - die Wahrheit ergründet wird. In Einzelfällen kann es aber sachgerecht sein, einen komplexen Prozess durch eine Absprache abzukürzen.
Ist das nicht eine Zweiklassenjustiz, in der sich vor allem reiche Wirtschaftskriminelle mit Absprachen aus der Affäre ziehen können?
Natürlich nicht. So ein Zerrbild kann nur entstehen, weil über Fälle mit prominenten Angeklagten viel mehr berichtet wird. Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten gibt es zum Beispiel auch bei Drogendelikten oder zur Schonung von Opfern, denen durch ein Geständnis des Täters die Aussage erspart bleibt. Und überhaupt: Wer sagt denn, dass nicht auch ein ausgehandeltes Urteil zu einer gerechten und schuldangemessenen Strafe führen kann?
BGH-Präsident Tolksdorf reibt sich oft die Augen, wenn er sieht, wofür es jeweils "zwei Jahre mit Bewährung" gibt. Sie nicht?
Die Obergrenze für Bewährungsstrafen liegt nun mal bei zwei Jahren. Und dass ein Angeklagter großes Interesse hat, noch eine Bewährungsstrafe zu bekommen, kann man ihm nicht verdenken. Außerdem sind auch viele Gerichte bereit, einem aufrichtig geständigen Straftäter noch einmal eine Chance zu geben. Das ist aber keine Besonderheit der Deals. "Zwei Jahre mit Bewährung" gibt es auch in vielen normalen Prozessen.
Sollte man auf Deals nicht allein aus dem Grund verzichten, weil sie das Ansehen der Justiz belasten?
Wenn jetzt teilweise so diskutiert wird, als könne man das Rad völlig zurückdrehen, hilft das nicht weiter. Man kann auf Absprachen nicht völlig verzichten.
… auch nicht, wenn es viel mehr Richter gäbe?
Auch dann würde es in geeigneten Fällen vermutlich Absprachen geben. Aber es ist richtig: Die Justiz muss endlich so ausgestattet werden, dass sie nicht zu Deals gezwungen ist, weil sie einfach zu wenig Personal hat.
Wer ist denn für den Personalmangel verantwortlich?
Die Bundesländer. Bundesweit fehlen rund 3.000 Richter und Staatsanwälte.
Engpässe gibt es also nicht nur an den Gerichten?
Ja, in manchen Ländern wie Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen ist die Personalnot bei der Staatsanwaltschaft am größten. Wenn die Staatsanwaltschaft zu schlecht ausgestattet ist, besteht die Gefahr, dass manche Verfahren deshalb gegen Geldbuße eingestellt werden müssen und erst gar keine Anklage erhoben wird.
Wo sollte der Gesetzentwurf von Justizministerin Zypries denn in Ihren Augen noch geändert werden?
Nach unserer Ansicht sollte ein Geständnis auch dann verwertbar sein, wenn der Deal scheitert, zum Beispiel weil neue Beweismittel auftauchen und das Gericht deshalb doch eine höhere Strafe verhängen muss als zunächst zugesagt. Es ist sehr schwer, ein Geständnis, das eben noch als glaubwürdig galt, plötzlich zu ignorieren. Vor allem von Schöffen kann das kaum verlangt werden.
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