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Staatsanwalt über Strafprozessdeals"Es gibt keine Zweiklassenjustiz"

Justizministerin Zypries will Absprachen in Strafprozessen gesetzlich regeln. Gut so, findet Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes - denn so werden die Entscheidungen transparenter.

Die Justiz muss endlich so ausgestattet werden, dass nicht mehr aus Personalgründen zu Deals gezwungen ist, meint Frank. Bild: dpa
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Frank, an unseren Strafgerichten gibt es Deals, bei denen die Richter dem Angeklagten eine relativ milde Strafe zusichern, wenn er gesteht. Wie häufig sind solche Absprachen?

Christoph Frank: Dazu gibt es leider keine Statistik.

Angeblich enden zwei Drittel aller Strafprozesse mit einem Deal. Das sagte letzte Woche Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundesgerichtshofs …

Ich halte das für weit überhöht. So viele Deals gibt es sicher nicht.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Absprachen jetzt gesetzlich regeln. Was sagt der Richterbund dazu?

Wir finden das gut, weil der Entwurf Transparenz sicherstellt und Entscheidungen, die auf Absprachen beruhen, damit für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind.

Entsteht mit den Deals eine neue Art von Strafjustiz?

Nein. Auch in Zukunft wird der klassische Strafprozess der Regelfall bleiben: mit mündlicher Verhandlung, in der - so gut es geht - die Wahrheit ergründet wird. In Einzelfällen kann es aber sachgerecht sein, einen komplexen Prozess durch eine Absprache abzukürzen.

Ist das nicht eine Zweiklassenjustiz, in der sich vor allem reiche Wirtschaftskriminelle mit Absprachen aus der Affäre ziehen können?

Natürlich nicht. So ein Zerrbild kann nur entstehen, weil über Fälle mit prominenten Angeklagten viel mehr berichtet wird. Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten gibt es zum Beispiel auch bei Drogendelikten oder zur Schonung von Opfern, denen durch ein Geständnis des Täters die Aussage erspart bleibt. Und überhaupt: Wer sagt denn, dass nicht auch ein ausgehandeltes Urteil zu einer gerechten und schuldangemessenen Strafe führen kann?

BGH-Präsident Tolksdorf reibt sich oft die Augen, wenn er sieht, wofür es jeweils "zwei Jahre mit Bewährung" gibt. Sie nicht?

Die Obergrenze für Bewährungsstrafen liegt nun mal bei zwei Jahren. Und dass ein Angeklagter großes Interesse hat, noch eine Bewährungsstrafe zu bekommen, kann man ihm nicht verdenken. Außerdem sind auch viele Gerichte bereit, einem aufrichtig geständigen Straftäter noch einmal eine Chance zu geben. Das ist aber keine Besonderheit der Deals. "Zwei Jahre mit Bewährung" gibt es auch in vielen normalen Prozessen.

Sollte man auf Deals nicht allein aus dem Grund verzichten, weil sie das Ansehen der Justiz belasten?

Wenn jetzt teilweise so diskutiert wird, als könne man das Rad völlig zurückdrehen, hilft das nicht weiter. Man kann auf Absprachen nicht völlig verzichten.

auch nicht, wenn es viel mehr Richter gäbe?

Auch dann würde es in geeigneten Fällen vermutlich Absprachen geben. Aber es ist richtig: Die Justiz muss endlich so ausgestattet werden, dass sie nicht zu Deals gezwungen ist, weil sie einfach zu wenig Personal hat.

Wer ist denn für den Personalmangel verantwortlich?

Die Bundesländer. Bundesweit fehlen rund 3.000 Richter und Staatsanwälte.

Engpässe gibt es also nicht nur an den Gerichten?

Ja, in manchen Ländern wie Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen ist die Personalnot bei der Staatsanwaltschaft am größten. Wenn die Staatsanwaltschaft zu schlecht ausgestattet ist, besteht die Gefahr, dass manche Verfahren deshalb gegen Geldbuße eingestellt werden müssen und erst gar keine Anklage erhoben wird.

Wo sollte der Gesetzentwurf von Justizministerin Zypries denn in Ihren Augen noch geändert werden?

Nach unserer Ansicht sollte ein Geständnis auch dann verwertbar sein, wenn der Deal scheitert, zum Beispiel weil neue Beweismittel auftauchen und das Gericht deshalb doch eine höhere Strafe verhängen muss als zunächst zugesagt. Es ist sehr schwer, ein Geständnis, das eben noch als glaubwürdig galt, plötzlich zu ignorieren. Vor allem von Schöffen kann das kaum verlangt werden.

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15 Kommentare

 / 
  • K
    Kommentar

    War es nicht die Frau Zypries, die durchgesetzt hat, das man bei Straftätern mit Migrationshintergrund erstmal in deren Heimatland schaut, wie dort die Verhältnisse sind, um dann gegenbenenfalls hier eine mildere Strafe zu bekommen ? Oder hat sie daran nur mit rumgedoktort...

    Na jedenfalls, auch das ist für mich eine Zweiklassenjustiz. Wer hier eine Frau z.B. tötet, hat das volle Strafmaß zu bekommen, auch wenn es Sitte, Unsitte, wie auch immer, in seinem Heimatland ist, so (s)eine Frau zu bestrafen.

    Da gab es ja schon so einige "Kuschelurteile", komischerweise meist von Frauen, entweder als Richterinnen, oder als Anwältin mit entsprechendem Plädoyer.

     

    Zum anderen, wenn Ehrenwörter von Männern mit Schwarzkonten mehr zählen als Gesetze (Ehrenwörter von Kriminellen - Schilda läßt grüßen!), braucht sie sich nicht wundern, wenn es beim Volk so ankommt, nämlich als mindesten Zweiklassenjustiz.

  • MO
    Martin Overath, Schöffe am Landgericht Frankfurt am Main

    Schöffen ohne Aktenkenntnisse sind dann in den verkürzten Hauptverhandlungen mit einer schuldangemessenen Strafzumessung hoffnungslos überfordert. Unzureichend informiert über die Verständigungen außerhalb des Prozesses wirken sie dann wie Komparsen/Statisten/Dekoration am (Berufs-)Richtertisch.

  • JP
    Joachim Petrick

    Korrigierte Fassung:

    Deals bei Gerichten sind erst dann legitim im Sinne der Möglichkeiten Menschlicher Kommunikation zwischen Richter, Statsanwalt. Anwalt, wenn andere Verfahrensbeteiligte wie Opfer, Angehörige als Zeugen der Nebenklage, Angeklagte selber auf Augenhöhe mit ihren Beiträgen, Aussagen wortgetreu Eingang in Protokolle der Gerichte und deren Historie finden. Bisher besteht nicht einmal die Notwendigkeit der Erstellung von zeitnahen Wort- Protokollen in Strafprozessen.

    Jede soziale Einrichtung, medizinisch- therapeutische Praxis unterliegt heute den Zwängen, wie Chancen zeitnaher Dokumentation, z. B. durch Ergebnis- , Wortprotokollen für die Historie.

    Unsere Gerichte dagegen nicht.

    Entkräftet womöglich die gesetzliche Regelung von und die Einladung zu Deals freiwillige Ansätze zur Dokumentation von Verfahren bei unseren Gerichten?

    Untergraben Deals als Pate von beschleunigten Verfahren bei Gericht , angesichts von personellen Engpässen, nicht nur den öffentlichen Eindruck verfasungsmäß vorgesehener Gewalten- und Instanzenteilung, sondern auch das GEFÜHL DER NICHTPROFESSIONELL VERFAHRENSBETEILIGTEN, HIER WERDE vom demokratisch verfaßten Rechtsstaat her gerade nicht NACH Gutsherren- / Gutsdamen- Art bei Gericht verfahren?

     

    Auf der anderen Seite sind Hauptverfahren selber von der Sache her immer „Deals“ nach Lage der Ermittlungen, Aussagen, Bewertungen durch Gutachter/innen, Plädoyes, dokumentierte Aktenvorgänge im Rahmen der Gewaltenteilung.

    Was soll also da das Hervorheben von Deals?

    Vielleicht, um die notwendige Einführung von Verfahren der Mediation grundsätzlich fundiert verankert in gerichtliche wie vorgerichtliche Verfahren mit Juristen/innen und Nicht-Juristen/innen, scheinbar weiterhin überzeugend zu entkräften, damit die Gerichtsbarkeit ein genuiner Juristen/innen Betrieb bleibt!?

    JP

  • A
    Amos

    Kanzler aD. Kohl war gewissermaßen auch geständig hat aber SEIN EHRENWORT gegeben und die

    Hintermänner nicht genannt. Man stelle sich vor ein

    Bankräuber würde sagen: Ich habe mein Ehrenwort

    gegeben, kann ich da mit Milde rechnen? Dieser Präzedenzfall hat doch erst dazu geführt, dass die

    Bessergestellten glimpflich davon kommen. Die Richter sind nichts anderes als "Skatbrüder des Systems".

  • W
    WaltaKa

    "Es gibt keine Zweiklassenjustiz", sagt er. Der Witz ist echt gut; was soll er sonst aber auch sagen?

    "Der klassische Strafprozess..." bleibt.. "der Regelfall..." sagt er. Naja, bei Leuten die wenig Geld und keinen 'Promi-Status' haben, sicherlich.

    Man muß nur 'mal schauen, welche Namen die letzten Jahre mit den üblichen '2 Jahre auf Bewährung' und einer Geldstrafe davon kamen.

    Und wie rigide bei 'normalen' Menschen aufgrund vergleichsweise lächerlichen Taten vorgegangen wird.

    Ich erlaube mir, die Entwicklung des bananenrepublikanischen Rechtsstaates als offene 'Zumwinkelisierung' zu bezeichnen.

  • K
    Kommentar

    War es nicht die Frau Zypries, die durchgesetzt hat, das man bei Straftätern mit Migrationshintergrund erstmal in deren Heimatland schaut, wie dort die Verhältnisse sind, um dann gegenbenenfalls hier eine mildere Strafe zu bekommen ? Oder hat sie daran nur mit rumgedoktort...

    Na jedenfalls, auch das ist für mich eine Zweiklassenjustiz. Wer hier eine Frau z.B. tötet, hat das volle Strafmaß zu bekommen, auch wenn es Sitte, Unsitte, wie auch immer, in seinem Heimatland ist, so (s)eine Frau zu bestrafen.

    Da gab es ja schon so einige "Kuschelurteile", komischerweise meist von Frauen, entweder als Richterinnen, oder als Anwältin mit entsprechendem Plädoyer.

     

    Zum anderen, wenn Ehrenwörter von Männern mit Schwarzkonten mehr zählen als Gesetze (Ehrenwörter von Kriminellen - Schilda läßt grüßen!), braucht sie sich nicht wundern, wenn es beim Volk so ankommt, nämlich als mindesten Zweiklassenjustiz.

  • MO
    Martin Overath, Schöffe am Landgericht Frankfurt am Main

    Schöffen ohne Aktenkenntnisse sind dann in den verkürzten Hauptverhandlungen mit einer schuldangemessenen Strafzumessung hoffnungslos überfordert. Unzureichend informiert über die Verständigungen außerhalb des Prozesses wirken sie dann wie Komparsen/Statisten/Dekoration am (Berufs-)Richtertisch.

  • JP
    Joachim Petrick

    Korrigierte Fassung:

    Deals bei Gerichten sind erst dann legitim im Sinne der Möglichkeiten Menschlicher Kommunikation zwischen Richter, Statsanwalt. Anwalt, wenn andere Verfahrensbeteiligte wie Opfer, Angehörige als Zeugen der Nebenklage, Angeklagte selber auf Augenhöhe mit ihren Beiträgen, Aussagen wortgetreu Eingang in Protokolle der Gerichte und deren Historie finden. Bisher besteht nicht einmal die Notwendigkeit der Erstellung von zeitnahen Wort- Protokollen in Strafprozessen.

    Jede soziale Einrichtung, medizinisch- therapeutische Praxis unterliegt heute den Zwängen, wie Chancen zeitnaher Dokumentation, z. B. durch Ergebnis- , Wortprotokollen für die Historie.

    Unsere Gerichte dagegen nicht.

    Entkräftet womöglich die gesetzliche Regelung von und die Einladung zu Deals freiwillige Ansätze zur Dokumentation von Verfahren bei unseren Gerichten?

    Untergraben Deals als Pate von beschleunigten Verfahren bei Gericht , angesichts von personellen Engpässen, nicht nur den öffentlichen Eindruck verfasungsmäß vorgesehener Gewalten- und Instanzenteilung, sondern auch das GEFÜHL DER NICHTPROFESSIONELL VERFAHRENSBETEILIGTEN, HIER WERDE vom demokratisch verfaßten Rechtsstaat her gerade nicht NACH Gutsherren- / Gutsdamen- Art bei Gericht verfahren?

     

    Auf der anderen Seite sind Hauptverfahren selber von der Sache her immer „Deals“ nach Lage der Ermittlungen, Aussagen, Bewertungen durch Gutachter/innen, Plädoyes, dokumentierte Aktenvorgänge im Rahmen der Gewaltenteilung.

    Was soll also da das Hervorheben von Deals?

    Vielleicht, um die notwendige Einführung von Verfahren der Mediation grundsätzlich fundiert verankert in gerichtliche wie vorgerichtliche Verfahren mit Juristen/innen und Nicht-Juristen/innen, scheinbar weiterhin überzeugend zu entkräften, damit die Gerichtsbarkeit ein genuiner Juristen/innen Betrieb bleibt!?

    JP

  • A
    Amos

    Kanzler aD. Kohl war gewissermaßen auch geständig hat aber SEIN EHRENWORT gegeben und die

    Hintermänner nicht genannt. Man stelle sich vor ein

    Bankräuber würde sagen: Ich habe mein Ehrenwort

    gegeben, kann ich da mit Milde rechnen? Dieser Präzedenzfall hat doch erst dazu geführt, dass die

    Bessergestellten glimpflich davon kommen. Die Richter sind nichts anderes als "Skatbrüder des Systems".

  • W
    WaltaKa

    "Es gibt keine Zweiklassenjustiz", sagt er. Der Witz ist echt gut; was soll er sonst aber auch sagen?

    "Der klassische Strafprozess..." bleibt.. "der Regelfall..." sagt er. Naja, bei Leuten die wenig Geld und keinen 'Promi-Status' haben, sicherlich.

    Man muß nur 'mal schauen, welche Namen die letzten Jahre mit den üblichen '2 Jahre auf Bewährung' und einer Geldstrafe davon kamen.

    Und wie rigide bei 'normalen' Menschen aufgrund vergleichsweise lächerlichen Taten vorgegangen wird.

    Ich erlaube mir, die Entwicklung des bananenrepublikanischen Rechtsstaates als offene 'Zumwinkelisierung' zu bezeichnen.

  • K
    Kommentar

    War es nicht die Frau Zypries, die durchgesetzt hat, das man bei Straftätern mit Migrationshintergrund erstmal in deren Heimatland schaut, wie dort die Verhältnisse sind, um dann gegenbenenfalls hier eine mildere Strafe zu bekommen ? Oder hat sie daran nur mit rumgedoktort...

    Na jedenfalls, auch das ist für mich eine Zweiklassenjustiz. Wer hier eine Frau z.B. tötet, hat das volle Strafmaß zu bekommen, auch wenn es Sitte, Unsitte, wie auch immer, in seinem Heimatland ist, so (s)eine Frau zu bestrafen.

    Da gab es ja schon so einige "Kuschelurteile", komischerweise meist von Frauen, entweder als Richterinnen, oder als Anwältin mit entsprechendem Plädoyer.

     

    Zum anderen, wenn Ehrenwörter von Männern mit Schwarzkonten mehr zählen als Gesetze (Ehrenwörter von Kriminellen - Schilda läßt grüßen!), braucht sie sich nicht wundern, wenn es beim Volk so ankommt, nämlich als mindesten Zweiklassenjustiz.

  • MO
    Martin Overath, Schöffe am Landgericht Frankfurt am Main

    Schöffen ohne Aktenkenntnisse sind dann in den verkürzten Hauptverhandlungen mit einer schuldangemessenen Strafzumessung hoffnungslos überfordert. Unzureichend informiert über die Verständigungen außerhalb des Prozesses wirken sie dann wie Komparsen/Statisten/Dekoration am (Berufs-)Richtertisch.

  • JP
    Joachim Petrick

    Korrigierte Fassung:

    Deals bei Gerichten sind erst dann legitim im Sinne der Möglichkeiten Menschlicher Kommunikation zwischen Richter, Statsanwalt. Anwalt, wenn andere Verfahrensbeteiligte wie Opfer, Angehörige als Zeugen der Nebenklage, Angeklagte selber auf Augenhöhe mit ihren Beiträgen, Aussagen wortgetreu Eingang in Protokolle der Gerichte und deren Historie finden. Bisher besteht nicht einmal die Notwendigkeit der Erstellung von zeitnahen Wort- Protokollen in Strafprozessen.

    Jede soziale Einrichtung, medizinisch- therapeutische Praxis unterliegt heute den Zwängen, wie Chancen zeitnaher Dokumentation, z. B. durch Ergebnis- , Wortprotokollen für die Historie.

    Unsere Gerichte dagegen nicht.

    Entkräftet womöglich die gesetzliche Regelung von und die Einladung zu Deals freiwillige Ansätze zur Dokumentation von Verfahren bei unseren Gerichten?

    Untergraben Deals als Pate von beschleunigten Verfahren bei Gericht , angesichts von personellen Engpässen, nicht nur den öffentlichen Eindruck verfasungsmäß vorgesehener Gewalten- und Instanzenteilung, sondern auch das GEFÜHL DER NICHTPROFESSIONELL VERFAHRENSBETEILIGTEN, HIER WERDE vom demokratisch verfaßten Rechtsstaat her gerade nicht NACH Gutsherren- / Gutsdamen- Art bei Gericht verfahren?

     

    Auf der anderen Seite sind Hauptverfahren selber von der Sache her immer „Deals“ nach Lage der Ermittlungen, Aussagen, Bewertungen durch Gutachter/innen, Plädoyes, dokumentierte Aktenvorgänge im Rahmen der Gewaltenteilung.

    Was soll also da das Hervorheben von Deals?

    Vielleicht, um die notwendige Einführung von Verfahren der Mediation grundsätzlich fundiert verankert in gerichtliche wie vorgerichtliche Verfahren mit Juristen/innen und Nicht-Juristen/innen, scheinbar weiterhin überzeugend zu entkräften, damit die Gerichtsbarkeit ein genuiner Juristen/innen Betrieb bleibt!?

    JP

  • A
    Amos

    Kanzler aD. Kohl war gewissermaßen auch geständig hat aber SEIN EHRENWORT gegeben und die

    Hintermänner nicht genannt. Man stelle sich vor ein

    Bankräuber würde sagen: Ich habe mein Ehrenwort

    gegeben, kann ich da mit Milde rechnen? Dieser Präzedenzfall hat doch erst dazu geführt, dass die

    Bessergestellten glimpflich davon kommen. Die Richter sind nichts anderes als "Skatbrüder des Systems".

  • W
    WaltaKa

    "Es gibt keine Zweiklassenjustiz", sagt er. Der Witz ist echt gut; was soll er sonst aber auch sagen?

    "Der klassische Strafprozess..." bleibt.. "der Regelfall..." sagt er. Naja, bei Leuten die wenig Geld und keinen 'Promi-Status' haben, sicherlich.

    Man muß nur 'mal schauen, welche Namen die letzten Jahre mit den üblichen '2 Jahre auf Bewährung' und einer Geldstrafe davon kamen.

    Und wie rigide bei 'normalen' Menschen aufgrund vergleichsweise lächerlichen Taten vorgegangen wird.

    Ich erlaube mir, die Entwicklung des bananenrepublikanischen Rechtsstaates als offene 'Zumwinkelisierung' zu bezeichnen.