Staatsanwalt über Auschwitzprozessfilm: „Ein normales Strafverfahren“

Ex-Staatsanwalt Gerhard Wiese war an der Entstehung von „Im Labyrinth des Schweigens“ beteiligt. Der Film erzählt von der Zeit vor dem Auschwitz-Prozess.

Viel zu tun: Alexander Fehling als Staatsanwalt Johann Radmann in einer Szene des Films „Im Labyrinth des Schweigens“. Bild: CWP Film/Universal Pictures/Heike Ulrich

Am Donnerstag läuft der Spielfilm „Im Labyrinth des Schweigens“ an. Er erzählt die Vorgeschichte des 1. Frankfurter Auschwitzprozesses, der am 20. Dezember 1963 begann. Hauptfigur ist der junge Staatsanwalt Johann Radmann, der sich gegen den Willen seiner Vorgesetzten mit dem Fall eines ehemaligen SS-Manns aus Auschwitz befasst, der unbehelligt an einer Schule lehrt

Radmann macht die Bekanntschaft des Journalisten Thomas Gnielka. Gemeinsam finden sie Unterlagen, die es ermöglichen, ein Ermittlungsverfahren gegen Wachpersonal, Ärzte und stellvertretenden Kommandanten von Auschwitz einzuleiten. Unterstützt wird Radmann vom hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Im Gegensatz zu Bauer und Gnielka ist Johann Radmann eine Kunstfigur, die unter anderem von Gerhard Wiese inspiriert ist. Wiese trat 1960 seinen Dienst bei der Staatsanwaltschaft Fulda an. Im Februar 1961 kam er nach Frankfurt, wo er noch heute lebt.

Taz: Herr Wiese, die Hauptfigur von „Im Labyrinth des Schweigens“ ist Johann Radmann, der im Auftrag des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer damit beginnt, den Frankfurter Auschwitzprozess vorzubereiten. Finden Sie sich in dieser Figur wieder?

Gerhard Wiese: Die Figur des Johann Radmann ist eine Mischung aus meinem Kollegen Joachim Kügler und mir. Alexander Fehling, der die Rolle des Radmann spielt, macht das sehr gut. Wir haben vor Drehbeginn lange miteinander gesprochen. Er wollte viele Einzelheiten wissen – wie sah Ihr Dienstzimmer aus, was stand auf Ihrem Schreibtisch, haben Sie sich untereinander gesiezt oder geduzt, gab es eine Kaffeemaschine? –, um sich möglichst vertraut mit der Rolle zu machen. Aber so wie diese Rolle angelegt ist, haben wir nicht gearbeitet. Bedenken Sie, das ist ein Spielfilm, der seinen eigenen Regeln folgt. Der Film ist vorzüglich, er hat mir sehr gut gefallen.

Sie haben mit Ihren bereits verstorbenen Kollegen Joachim Kügler und Georg Friedrich Vogel die 700 Seiten umfassende Anklageschrift verfasst. Kügler und Vogel haben vorher das Ermittlungsverfahren geleitet. Waren Sie von Anfang an bei den Ermittlungen dabei?

Nein, die Ermittlungen von Kügler und Vogel liefen seit 1958. Damals war noch vorgeschrieben, dass bei Kapitalverbrechen eine gerichtliche Voruntersuchung stattfindet. Als ich dazukam, im Herbst 1962, musste die Anklageschrift verfasst werden, dafür brauchten die beiden Unterstützung, und dafür hat mein Chef mich ausgedeutet.

Johann Radmann ist ahnungslos. Er hat noch nie von Auschwitz gehört und keinen Begriff vom Ausmaß der Massenvernichtungsmaschinerie, die von den Nazis im Osten Europas in Gang gesetzt worden ist. Ist das eine Metapher für den damaligen Wissensstand der Gesellschaft, oder spiegelt das tatsächlich die fehlende Kenntnis junger Staatsanwälte wieder?

Ich hatte von Auschwitz gehört, wie von Treblinka, Dachau und anderen Lagern, aber Einzelheiten, so wie ich sie dann bei Fertigung der Anklage kennengelernt habe: Nein, das war mir nicht bekannt.

wurde 1928 in Berlin geboren. Wie viele seiner männlichen Altersgenossen wurde er als Luftwaffenhelfer eingezogen. Ende August 1945 wurde er aus dem Gefangenenlager Fürstenwalde entlassen. Sein Studium begann Wiese an der Freien Universität Berlin, dann wechselte er nach Frankfurt. Nach Stationen in Fulda, Hanau und Offenbach kam er zur Staatsanwaltschaft Frankfurt. Seit 1962 war er als dritter Staatsanwalt mit dem Auschwitz-Verfahren befasst.

Der Journalist Thomas Gnielka, der als Fünfzehnjähriger zum Kriegsdienst eingezogen wurde und mit Schulkameraden Häftlinge in Auschwitz-Birkenau bewachen musste, hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, die Ermittlungen in Gang zu bringen: Ein ehemaliger Häftling übergab ihm Erschießungslisten, die der Lagerkommandanten von Auschwitz unterzeichnet hatte.

Es ist richtig, dass Gnielka diese Unterlagen vom SS- und Polizeigericht in Breslau von einem früheren Häftling bekommen hat. Aber es war nicht ganz so wie es im Film dargestellt wird, er hat sie nicht aus dessen Koffer herausgeholt. Und Gnielka ist direkt zu Fritz Bauer gegangen und hat ihm die Unterlagen übergeben.

Im Grunde verdanken wir es einem Zufall, dass dieser größte Prozess der Nachkriegsgeschichte stattfinden konnte.

Damals, das muss man sich vor Augen halten, waren Anfänge des Verfahrens schon in Stuttgart. Mithilfe dieser Unterlagen war es Bauer aber möglich, beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Frankfurt als Gerichtsort bestimmen zu lassen. Damit hatte Bauer sein Ziel erreicht.

Im Film beginnt die Geschichte damit, dass ein Auschwitzüberlebender im Gymnasiallehrer Alois Schulz ein ehemaliges Mitglied der Waffen-SS aus Auschwitz wiedererkennt. Der Journalist Thomas Gnielka bringt den Fall der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu Gehör und wird abgewiesen. Niemand will etwas gegen Schulz unternehmen. Im Gegensatz zu Gnielka ist die Figur des Lehrers Schulz fiktiv, sie steht für den Unwillen von Polizei und Justiz, gegen NS-Verbrecher vorzugehen. Man könnte in Schulz aber den SS-Mann Wilhelm Boger erkennen, gegen den in Stuttgart ermittelt wurde.

Boger ist als einer der ersten festgenommen worden, aufgrund der Anzeige eines früheren Häftlings. Die Stuttgarter Kollegen haben daraufhin gegen Boger ermittelt und ihn festgenommen. Ein wichtige Rolle spielte dort bereits Hermann Langbein, der Vorsitzende des Internationalen Auschwitzkomitees, auch er kommt im Film vor. Langbein war in Auschwitz Häftlingssschreiber bei den Ärzten gewesen und hatte da sehr viel mitbekommen. Schon 1945 hatte er ein großes Netzwerk gespannt aus früheren Häftlingen und hörte sie an. Seine Tätigkeit hat sehr viel dazu beigetragen, dass wir an die Zeugen herankamen und wussten, was von ihnen zu erwarten war.

Der junge Staatsanwalt Radmann ist irgendwann emotional ausgelaugt. Vorher sah er keine, jetztsieht er überall Nazis. Als er erfährt, dass auch sein eigener Vater Parteimitglied war, und nicht der Widerstand leistende Mann, den die Familienlegende entwarf, wirft ihn das aus der Bahn. Steht Radmann in dieser Hinsicht exemplarisch für Ihre Generation?

Bei uns in der Familie war bekannt, wer in der Partei gewesen war. Und die sechs Millionen Parteimitglieder waren nicht alle Verbrecher, sondern viele waren normale Bürger, die nolens volens eingetreten sind, ihren Beitrag bezahlt haben und es damit haben bewenden lassen. Andere waren darüber hinaus natürlich viel stärker involviert, Blockwarte, Goldfasane und was es da alles so gab. Dass Radmann nichts Näheres über seinen Vater weiß mag so vorgekommen sein, aber das und auch seine Reaktion darauf ist nicht exemplarisch, sondern der dramaturgischen Zuspitzung geschuldet.

Radmann wird auch dadurch charakterisiert, dass er unbedingt den KZ-Arzt Josef Mengele festnehmen lassen will. Mengele, dieser sympathische Mann, der so scheußliche Verbrechen begangen hat, verkörpere Auschwitz, meint Radmann. War Mengele für Sie als Staatsanwälte ein wichtiges Thema?

Mengele war mit Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben. Und mein Kollege Kügler ist mehrfach nach Günzburg, Mengeles Geburtsort, und in die Schweiz gereist, wenn wir Hinweise bekommen haben, dass Mengele dorthin unterwegs ist. Bauer drängte dann darauf: Fahren Sie los. Kügler war Junggeselle, der konnte sich schnell frei machen. Aber es ist ihm nie gelungen, Mengele festzunageln. Mengele ist später bei einem Badeunfall in Südamerika ertrunken. Im Film wird gezeigt, wie Radmann versucht, noch rechtzeitig zum Flughafen zu kommen, weil er sicher ist, dass Mengele auf dem Weg zurück nach Südamerika ist. Das Polizeiauto bleibt auf halber Strecke mit einer Panne liegen, doch Radmann will unbedingt noch Mengele erreichen und rennt los, praktisch ins Nichts, so habe ich diese Szene interpretiert: Trotz allen Bemühens konnte er ihn nicht fassen.

Im Film muss Radmann feststellen, dass Fritz Bauer die Ergreifung von Eichmann duch den Mossad wichtiger war. Spätestens als Eichmann entführt wurde, war Mengele gewarnt und tauchte unter.

Wir Staatsanwälte wussten, anders als es im Film dargestellt wird, von Bauers Beteiligung an der Ergreifung Eichmann nichts. Das lief top secret, abgesichert durch den damaligen hessischen Ministerpräsidenten und Justizminister Georg-August Zinn. Das haben wir erst hinterher erfahren. Aber Mengele war immer präsent.

Der Frankfurter Auschwitzprozess war eine Zäsur, weil er mit der Politik Adenauers gebrochen hat, der ein Programm der „Demokratisierung durch Integration“ ehemaliger nationalsozialistischer Funktionsträger verfolgte, wie es ein Historiker genannt hat. Wie haben Sie diese Politik damals gesehen, und wie sehen Sie sie heute?

Ich sehe manches heute anders. Wir hatten damals nicht das Gefühl, dass wir gegen Adenauers Richtlinien vorgegangen wären. Für uns war es zunächst ein normales Strafverfahren, das nach seinen Regeln durchzuziehen war. Als die Anklage fertig war, als die Medien das aufgriffen, als der Prozess am Römer begann, die ganzen anderthalb Jahre, die er dauerte, und als schließlich das Urteil verlesen wurde, das alles hat in der Öffentlichkeit natürlich viel Aufmerksamkeit gefunden. Aber mir, und da kann ich nur für mich sprechen, waren abgesehen vom Fall Hans Globke, der ja reichlich durch die Presse ging, weil er Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts war, das Ausmaß nicht bekannt.

Es war Ihnen nicht klar, wie viele ehemalige NS-Funktionsträger immer noch oder wieder an wichtigen Stellen saßen?

Nein.

Fritz Bauer hat einmal gesagt, bis Mitte der Fünfziger hätten Richter und Staatsanwälte das Gefühl gehabt, „den Schluss ziehen zu dürfen, nach der Auffassung von Gesetzgebung und Exekutive sei die juristische Bewältigung der Vergangenheit abgeschlossen“. Bauer hat eine genaue Vorstellung gehabt, warum dieses Verfahren notwendig war.

Bauer war, ich sage es mal ganz simpel: Klüger als die anderen. Die lieben Deutschen, so deute ich mir das, waren nach den Nürnberger Prozessen und den folgenden alliierten Militärgerichtsverfahren der Meinung, die Alliierten hätten die Arbeit gemacht und damit sei die Sache erledigt. Erst durch den sogenannten Ulmer Einsatzgruppenprozess ist man hellhörig geworden. Die Politik hat daraufhin die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg geschaffen oder der Justiz aufgedrückt, wie Sie wollen. Dann erst sind die Dinge wirklich von Grund auf aufgearbeitet worden. Aber es war schon so, dass nach '45 etwa in Hessen gut 2.000 Verfahren liefen, die mit Naziverbrechen zusammenhingen. Aber die deutsche Justiz war in ihren Verfahren eingeschränkt, es konnten nur Deutsche angeklagt werden. Da sind Veruerteilungen ergangen wegen Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge, und wir hatten in Frankfurt 1950/51 ein großes Euthanasieverfahren wegen Hadamar.

Sie mussten als Staatsanwaltschaft versuchen, Taten anzuklagen, die den Rahmen dessen sprengten, was einen gewöhnlichen Mordprozess ausmacht. Da gab es Täter, die individuell mordeten. Da gab es aber auch Täter, die „nur“ ihre Funktion in der Vernichtungsmaschinerie erfüllten. Wie sind Sie damit umgegangen, dass Sie einem institutionellen Verbrechen gegenüberstehen?

Wir haben darauf reagiert, indem wir den Antrag gestellt haben – das Fritz-Bauer-Institut hat mir erst vor einiger Zeit eröffnet, dass ich es gewesen bin, das hatte ich ganz vergessen – die Angeklagten darauf hinzuweisen, dass sie auch wegen Täterschaft oder Beihilfe verurteilt werden können. Weil Auschwitz eine Einheit, eine große Vernichtungsmaschinerie mit vielen Nebenlagern in Monowitz den Buna-Werken und so weiter war. Wir haben entsprechende Anträge gestellt, aber der Vorsitzende des Schwurgerichts hat gleich zu Beginn der Urteilsverkündung gesagt: Wir haben ein Schuldstrafrecht. Kann man die Schuld eines Täters beweisen, wird er verurteilt, kann man es nicht beweisen, wird er freigesprochen. Dadurch kam es zu den Freisprüchen im Prozess. Wenn Sie nun einen Sprung in die Gegenwart machen und an das Urteil der Schwurgerichtskammer in München im Fall John Demjanjuk denken, dann hat München unsere Theorie, in Varianten natürlich, aufgegriffen und Demjanjuk entsprechend verurteilt. Dadurch sind die gut vierzig Wachleute, die still geruht haben in Ludwigsburg, wieder zum Leben erwacht. Man hat für sie einfach keinen Nachweis darüber, was sie gemacht haben. Jetzt hofft man, die Herrschaften sind inzwischen um die 90, vielleicht auf diesem Wege den einen oder anderen noch vor Gericht zu stellen.

Es ist erstaunlich, dass das vierzig Jahre gedauert hat.

Der Bundesgerichtshof hat sich unserer Auffassung damals auch nicht angeschlossen. Es gibt jedoch einen Rechtsprofessor aus Köln, Cornelius Nestler, der sagt, der Bundesgerichtshof habe unsere Auffassung sehr wohl schon vorher bestätigt. Er verweist auf Urteile im Zusammenhang mit den Lagern Sobibor, Treblinka und Kulmnhof, die reine Vernichtungslager waren, in denen es eine Rampe gab und den Weg in die Gaskammer. Wer dort war, war mit der Vernichtung befasst. Ich habe die Urteile nicht gelesen, das hat Nestler leider erst vor kurzem so deutlich vorgetragen. Aber Auschwitz war eben kein reines Vernichtungslager, daher ergaben sich die Unterschiede in der Rechtssprechung.

Fritz Bauer steht nicht im Zentrum des Films, was der Rolle entspricht, die er selbst gewählt hatte: Er wollte wohl als jüdischer Sozialdemokrat, der vor den Nazis ins Exil flüchten musste, im Prozess nicht sichtbar in Erscheinung treten.

Wir waren nicht bei der Behörde des Generalstaatsanwalts tätig, wir waren bei der landgerichtlichen Staatsanwaltschaft. Wir hatten natürlich Kontakt mit Bauer, der ohne Frage der Initiator war. Bauer war, das hat man mir erst später erzählt, beim ersten Prozesstag kurze Zeit da, aber unauffällig. Er ist dann nie wieder bei der Hauptverhandlung gesehen worden. Ihm lag daran, dass das zügig durchgeführt wurde. So ein Verfahren in 18 Monaten zu schaffen, da dürfen wir uns schon ein wenig auf die Schulter klopfen. Das wäre so heute wohl nicht mehr möglich. Danach hatte Bauer das, was er wollte: Er hatte die gerichtliche Feststellung, vom Bundesgerichthof bestätigt, was wirklich in Auschwitz geschehen ist, und dann konnte keiner mehr kommen und sagen: Es hat keine Gaskammern gegeben.

Wenn man über Fritz Bauer liest, ergibt sich das Bild eines einsamen Manns, der wenig Freunde hat, aber sich gut mit der jungen Generation versteht, und außerdem sehr viel raucht. Wie haben Sie Fritz Bauer erlebt?

Er hatte die Angewohnheit, Referendare die bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt zur Ausbildung waren, zu sich zu zitieren, um sie kennenzulernen. Da war eines Tages ich dran. Als er hörte, dass ich Berliner bin, fragte er sofort: Was halten Sie von der Gedächtniskirche? Das war damals aktuell. Soll sie wiederaufgebaut oder abgerissen werden? Als überzeugter Berliner sagte ich natürlich: Die muss wieder aufgebaut, das Ensemble muss wiederhergestellt werden. Quatsch, dummes Zeug, da muss was anderes hin, sagte Bauer. Er hat das nicht böse gemeint, das war sein Temperament, das sofort aus ihm rausbrach. Zum Rauchen sagte er: Wieviel Stunden hat der Tag? 24, ich rauche 18 Stunden. Er rauchte Roth-Händle, alle fünf Minuten eine. Das andere Mal hat er mich zitiert, weil in Ost-Berlin der Prozess gegen Dr. Fischer lief, er war Lager-Arzt in Monowitz. Bauer schickte mich als Prozessbeobachter hin. Ich habe drei Wochen lang den Prozess beobachtet und hinterher Bauer persönlich davon berichtet.

Eine der eindrücklichsten Szenen im Film ist eine Abfolge von Gesichtern. Es sind die Gesichter von Überlebenden, die Johann Radmann bei der Vorbereitung des Prozesses ihre Geschichte erzählen, was man im Film aber nicht hört. Wie erinnern Sie die Begegnungen mit den Überlebenden, die als Zeugen eine wesentliche Rolle im Prozess spielten?

Ich selbst sah die Zeugen und die Angeklagten erst in der Hauptverhandlung. Es war beeindruckend, wie die Zeugen ihre schrecklichen Erlebnisse wiedergegeben haben, und das unter erschwerten Umständen: Denn im großen Saal des Gallus-Baus saß links der große Block der Angeklagten mit ihren Verteidigern eingerahmt von Polizei. Der Zeuge saß in der Mitte vom Saal mit Blick auf das Schwurgericht. Das war sicher eine große Belastung. Wir haben Zeugen erlebt, die in Tränen ausgebrochen sind, dem Zusammenbruch nahe, so dass wir unterbrechen mussten. Aber wir hatten eine Dolmetscherin, die die Aussagen nicht einfach wörtlich nachplapperte, sondern auch den Tonfall der Zeugen ins Deutsche übertrug. Das war eine sehr große Leistung dieser jungen Frau.

Viele der Zeugen haben aber auch Deutsch gesprochen Man kann sich den Tonbandmitschnitt des Prozesses heute im Internet anhören.

Leider hat das Tonband erst funktioniert, als drei Monate vorbei waren.

Was ist Ihnen von diesem Verfahren am deutlichsten im Gedächtnis geblieben?

Der erste beeindruckende Moment war der Prozessbeginn: Der Plenarsaal, Mitten im Dezember dunkel und beleuchtet, ich komme von der Seite hinein und sehe mir gegenüber diesen Block gutbürgerlicher Menschen, keine Auffälligkeiten, alles normal: das waren die Angeklagten. Presse, Hörfunk, Fernsehen waren da. Das war das erste Bild. Und dann natürlich der persönliche Eindruck vom Lager Auschwitz bei der Ortsbesichtigung.

„Im Labyrinth des Schweigens". Regie: Giulio Ricciarelli. Mit Alexander Fehling, Gert Voss u. a., Deutschland 2014, 123 Min.

Der Film endet mit dem Beginn des Prozesses.

Im Schlussbild des Films hat man mich noch als Komparsen eingesetzt: Der Wiese steht hier am Set herum, der kann doch einen der Zuschauer spielen, die noch in den Saal wollen, hieß es. Der Regisseur sagte: Wiese, ab in die Maske. Dann stand ich in der Mitte der Menschenmenge vor den Saaltüren, durch die sich die beiden Staatanwälte drängeln. Die Türen gehen zu, und Hans Hofmeyers Originalstimme ist zu hören: „Ich eröffne die Sitzung des Schwurgerichts.“

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