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Staatliches Gartengießen

Wem die Gartenpflege jenseits der 60 schwerer fällt, kann sich vom Staat beim Bewässern, Rasenmähen oder Pflanzen helfen lassen, zumindest wenn man gesundheitliche Schwierigkeiten hat. Laut Urteil eines niedsächsischen Gerichts können Betroffene die Kosten für die professionelle Hilfe steuerlich absetzen. Die Gartenhilfe könne der „Hilfe im Haushalt“ zugerechnet werden, so das Gericht.