: Staatliches Gartengießen
Wem die Gartenpflege jenseits der 60 schwerer fällt, kann sich vom Staat beim Bewässern, Rasenmähen oder Pflanzen helfen lassen, zumindest wenn man gesundheitliche Schwierigkeiten hat. Laut Urteil eines niedsächsischen Gerichts können Betroffene die Kosten für die professionelle Hilfe steuerlich absetzen. Die Gartenhilfe könne der „Hilfe im Haushalt“ zugerechnet werden, so das Gericht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen