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Spitzentreffen im Roten RathausSchlussspurt für Reform

Bezirk oder Senat? Die Zuständigkeiten sind oft unklar. Die seit Jahrzehnten angestrebte Verwaltungsreform geht jetzt in die entscheidende Phase.

Einen Zebrastreifen anzulegen, kann in Berlin rund drei Jahre dauern. Auch das soll nach einer Verwaltungsreform anders sein Foto: Marcos Cebrián/dpa

Berlin taz | Wird es wirklich etwas mit der Verwaltungsreform in Berlin? Jener seit über zwei Jahrzehnten von Politik und Wirtschaft geforderten, viel diskutierten, aber bisher nie umgesetzten Straffung und Verschlankung von Abläufen, die vieles beeinflussen, vom Wohnungsbau bis zu Unternehmensansiedlungen? Dazu tagt an diesem Freitag im Roten Rathaus erneut eine überparteiliche Runde von Spitzenpolitikern unter Führung von Regierungschef Kai Wegner (CDU). Nach viel bisheriger Übereinstimmung von Linken bis CDU geht es nun um konkrete Zuweisung von Aufgaben und Macht zwischen Landes- und Bezirksebene. Zeigen muss sich dabei, wie sehr das bisherige Einvernehmen durch die jüngsten Spannungen um die Bundestagswahl herum gelitten hat.

Die Reform soll das beenden, was Wegner und andere vielfach als „Verwaltungs-Pingpong“ beschrieben haben. Dahinter steht die Kritik an ungeklärten Zuständigkeiten sowie suboptimalen Abläufen zwischen Senatsverwaltungen und Bezirken. Als einschlägiges Beispiel gilt ein auf den ersten Blick simpel anmutender Zebrastreifen: Den anzulegen, so stellte es mal die Bezirkspolitik in Tempelhof-Schöneberg fest, erfordere 18 Verfahrensschritte und rund drei Jahre.

Relevant ist die Klärung der Zuständigkeiten gerade bei hoch politischen Themen wie dem geplanten Zaun um den Görlitzer Park. Dort ordnete der Senat an, dass der grün-geführte Bezirk ihn bauen lassen soll, was der ablehnte. Infolge zog der Senat das Verfahren an sich. Weiter verwaltungsgerichtlich zu klären ist, ob ein Bezirk klageberechtigt ist oder nicht.

Auch im Streit um das Neubauprojekt „Urbane Mitte“ am Gleisdreieckpark ist die Machtfrage strittig. Als Bausenator Christian Gaebler (SPD) dort die Planung an sich zog, hieß es aus dem Bezirk, hier werde „ein politisches Exempel statuiert. Eine Reform, so die Hoffnung des Senats, würde derartige Diskussionen erübrigen, weil die Zuständigkeiten dann von vornherein klar sind. Falls es doch zum Streit kommt, soll eine paritätisch besetzte Einigungsstelle mit einer neutralen Leitung weiterhelfen.

Kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem

Mehrere Kommissionen haben sich bereits an Reformvorschlägen versucht, ohne dass sich etwas änderte, zuletzt 2018 vom damaligen Regierungschef Michael Müller (SPD) eingesetzt. Selbst im Jahr 2000 – sein Nachfolger Wegner war gerade ins Abgeordnetenhaushaus gekommen – gab es schon eine solche Kommission.

Kurz vor Weihnachten hatte der Senat einen ersten Entwurf für umfangreiche Änderungen diskutiert, für gut geheißen und zur weiteren Debatte an den Rat der zwölf Bezirksbürgermeister weitergeleitet. Die Reform hatte Wegner im Mai 2023 schon kurz nach seiner Wahl angekündigt und als parteiübergreifendes Projekt vorgestellt. Er und Werner Graf, Fraktionschef der gerade in die Opposition gerückten Grünen, hätten schon oft darüber geredet – „Ich möchte diese Verwaltungsreform mit euch gestalten“, suchte Wegner damals im Plural-„Du“ Unterstützung.

Hintergrund ist nicht allein der Wunsch nach breiter Akzeptanz: Wegner ist auf die Oppositionsfraktionen angewiesen. Denn ein Teil der Reformen ist nur mit Änderungen in der Berliner Verfassung möglich. Dazu aber ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig, nämlich 106 Stimmen – CDU und SPD haben zusammen nur 87 und brauchen dafür Unterstützung.

Zum Teil geht es bei den Änderungen nur um einzelne Begriffe. In Artikel 67 der Landesverfassung heißt es etwa, dass die Senatsverwaltungen ins Wirken der Bezirke reingrätschen können, wenn ansonsten „dringende Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigt werden“. Aus „dringend“ soll nun „erheblich“ werden, was den Eingriff nicht länger zeitlich definiert.

Auch Stärkung der Bezirke ist ein Ziel

Zur parallel dazu angestrebten Stärkung der Bezirke soll es beitragen, in der Verfassung eine Beteiligung der Bezirksbürgermeister mit dem Begriff „frühzeitig“ zu definieren. Darüber hinaus geht es darum, festzuschreiben, dass die Bezirke für ihre künftig genauer beschriebenen Aufgaben das nötige Geld zustehen soll – „Konnexität“ lautet der Fachbegriff dafür.

Regierungschef Wegner hat über den ganzen Diskussionsprozess hinweg die Zusammenarbeit mit Grünen und Linken gelobt und diese auch als „einzigartig“ beschrieben. Dabei fiel auf, dass er sich dabei weniger überschwänglich über seinen Koalitionspartner SPD äußerte. Tatsächlich gibt es auch bei den Grünen Stimmen, die bei der SPD den letzten Wollen zur Reform vermissen und vermuten, man gönne dort dem CDU-Mann Wegner nicht den Erfolg der Reform – gerade mit Blick auf die Abgeordnetenhauswahl 2026.

Die Frau, die die Reform koordiniert und in der Senatskanzlei vorantreibt, ist Staatssekretärin Martina Klement, das einzige CSU-Mitglied in der Landesregierung. Sie hat mit ihren Mitarbeitern schon bis Jahresende über 4.000 Aufgaben der Verwaltung zusammengestellt. Bei 800 davon war unklar, wer zuständig war – was zu dem beschriebenen „Pingpong“ zwischen Bezirken und Landesebene führt. Fast die Hälfte davon habe man nun genau zuweisen können.

Hoffnung auf grünes Licht

Alle – bislang auf mehrere Übersichten und Gesetze verteilt – sollen letztlich in einem Katalog aller Aufgaben stehen, den der Senat per Verordnung veröffentlicht. Dazu soll das bisherige Allgemeine Zuständigkeitsgesetz einem Landesorganisationsgesetz weichen. In einem Gespräch mit Journalisten am Mittwoch ging Klement davon aus, dass die Spitzenrunde am Freitag grünes Licht für ihren Entwurf geben wird.

Der weitere Ablauf sieht nach ihren Vorstellungen so aus: endgültiger Senatsbeschluss Anfang April, noch vor Ostern ins Abgeordnetenhaus und möglichst Beschluss der vorgelegten Gesetze und Änderungen vor der Sommerpause. Letztmals davor tagt das Landesparlament am 10. Juli.

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