Spionage durch Bundestrojaner: Gesetze gegen Missbrauch gefordert
Die Justizministerin will den Einsatz durch die Spähsoftware einschränken. Der oberste Datenschützer des Bundes, Peter Schaar, kritisiert die ausgenutzte "Grauzone".
MÜNCHEN/BERLIN dpa/afp | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plädiert für eine technische Einschränkung von Onlineüberwachungsprogrammen. Sie sprach sich am Donnerstag in München dafür aus, die umstrittene Aufnahme von Bildschirmfotos nicht mehr zuzulassen.
Sie geht davon aus, dass die Mehrheit in der FDP diese sogenannten Screenshots ablehnt, verwies aber gleichzeitig darauf, dass es noch keinen Gremienbeschluss dazu gebe. Außerdem regte die Ministerin einheitliche Regelungen für den Umgang mit der Überwachungssoftware bei allen Sicherheitsbehörden und für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder an.
Angesichts des umstrittenen Einsatzes von Spionagesoftware durch Behörden hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unterdessen neue gesetzliche Regelungen gegen staatlichem Missbrauch beim Ausspähen von Computern gefordert.
Es gebe derzeit eine gefährliche "Grauzone" bei der Quellen-TÜK genannten Telekommunikationsüberwachung, mit der Internettelefonate und E-Mail-Kontakte überwacht werden, sagte Schaar der Süddeutschen Zeitung.
So gebe es in Bund und Ländern unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Legitimität einiger Spähprogramme. Nötig seien eindeutige gesetzliche Regelungen für den Einsatz von Spionagesoftware.
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