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■ ÖKO-TIPSSpielplatz im Wohngebiet

Kinderspielplätze in Wohngebieten sind nicht nur zulässig, sondern sollen sogar ausdrücklich eingerichtet werden, damit die Sprößlinge möglichst gefahrlos und in zumutbarer Entfernung von der Wohnung spielen können. Die Anwohner müssen den dadurch entstehenden Lärm in Kauf nehmen. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth. Ein vom Kinderspielplatz ausgehender Lärm sei „naturnotwendig“ und nun einmal nicht zu vermeiden, wenn gewährleistet sein soll, daß sich Kinder natürlich entwickeln können, meinte das Gericht.

Es wies damit eine Klage von Anwohnern in einer bayerischen Kleinstadt ab. Ihrem Bedürfnis auf möglichst ruhiges und ungestörtes Wohnen sei schon Rechnung getragen, wenn der Spielplatz den ein-schlägigen Normen entspreche und Schilder auf die Einhaltung der Nachtruhe hinweisen (Az: 4 S 5342/92).

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