Sparbuch sorgfältig aufbewahren

Verlust sofort melden. Fremde können 3.000 Mark abheben. Erst bei höheren Beträgen muss man sich ausweisen

Nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) in Berlin legen 38 Prozent der Deutschen ihr Geld noch immer auf dem Sparbuch an. Geht es verloren, sollte der Sparer den Verlust sofort seiner Sparkasse melden und das Sparbuch sperren lassen. Ansonsten kann ein Dritter bis zu 3.000 Mark vom Konto abheben, ohne sich ausweisen zu müssen. Erst bei höheren Beträgen sind die Kassierer verpflichtet, sich von der Identität des Inhabers oder des Bevollmächtigten zu überzeugen.

Um Dieben von vornherein keine Chance zu geben, empfiehlt der DSGV, das Sparbuch durch ein Passwort schützen zu lassen. Dann gilt: Wer das Passwort nicht kennt, bekommt kein Geld.

Geht ein Sparbuch verloren und meldet der Kontoinhaber den Verlust, kann er die Übertragung seines Guthabens auf ein neues Sparbuch beantragen. Ist die Sparsumme gering, stellt die Sparkasse in der Regel sofort ein neues Sparbuch aus und überträgt den entsprechenden Betrag. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kontoinhaber den Verlust glaubhaft nachweisen kann, beispielsweise durch einen kürzlichen Umzug. Andernfalls hat das Kreditinstitut das Recht, die Sparsumme einzubehalten.

Bei höheren Beträgen kann die Sparkasse vor Ausstellung eines neuen Sparbuches ein gerichtliches oder außergerichtliches Aufgebotsverfahren durchführen. Das heißt: Auf Antrag erlässt der Sparkassenvorstand ein so genanntes Aufgebot (Suchmeldung), das im Bundesanzeiger oder einem Bekanntmachungsblatt veröffentlicht wird. Ist das Sparbuch nach Ablauf einer festgesetzten Frist immer noch unauffindbar, wird es durch Gerichts- oder Vorstandsbeschluss ungültig. Danach kann das Guthaben auf das neue Sparbuch übertragen werden. In jedem Fall muss der Inhaber des Sparbuchs mit Kosten rechnen. Dabei gilt: Je größer die Sparsumme und je aufwendiger das Verfahren, desto höher sind die zu zahlenden Gebühren.

MICHAELA KLEINE