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Spaniens Justiz gegen SeparatistenPuigdemonts Anwalt muss vor Gericht

Dem Anwalt von Carles Puigdemont wird „Geldwäsche“ vorgeworfen. Er wittert den Versuch, die Verteidigung des katalanischen Politikers zu schwächen.

„Freiheit für politische Gefangenen“: Befürworter der Katalonischen Unabhängigkeit im Oktober 2020 Foto: Matthias Oesterle/zuma wire/dpa

Madrid taz | Der Anwalt des im belgischen Exil lebenden katalanischen Ex-Regierungschefs Carles Puigdemont muss jetzt selbst vor Gericht. Gonzalo Boye wird vom spanischen Audiencia Nacional, dem Sondergerichtshof für Terrorismus und organisiertes Verbrechen, vorgeworfen, „kommerzielle Operationen“ entworfen und „Dokumente mit dem Ziel von Transaktionen gefertigt“ zu haben.

Damit habe er 889.620 Euro eines Klienten zurückbekommen wollen, die 2017 beim Versuch, sie illegal aus Spanien nach Kolumbien auszuführen, beschlagnahmt wurden. Es handle sich um Drogengelder, so die Anklageschrift gegen 45 Beschuldigte aus dem Umfeld der kolumbianischen Drogenmafia.

Boye ist nächsten Mittwoch geladen, um die Anklage, die seit Freitagabend von Spaniens Presse breitgetreten wird, entgegenzunehmen. Am 4. Januar soll er wegen „Geldwäsche“ vernommen werden, obwohl das fragliche Geld bis heute bei Gericht liegt. Boye erklärte, sein Mandant habe zwar versucht, das Geld am Finanzamt vorbei außer Landes zu schaffen, doch stamme es aus notariell beglaubigten Immobiliengeschäften.

Richterin María Tardón stütze sich laut Boye beim Vorwurf der „Geldwäsche“ nur auf die Aussagen eines Drogenkapos. Dieser wurde, nachdem er Boye beschuldigte, freigelassen, obwohl es Indizien gebe, dass er in Kolumbien einen Mord in Auftrag gegeben habe. „Es ist völlig unklar, wo er ist. Kolumbiens Behörden wurden von Spanien weder über Verhaftung noch Freilassung noch über mögliche Straftaten informiert“, sagt Boye.

Entscheidungen in Brüssel stehen an

Ziel der Anklage gegen ihn sei, „die Verteidigung von Puigdemont und den anderen exilierten katalanischen Politikern zu schwächen“. Boyes Büro wurde im Oktober 2019 durchsucht, E-Mails und Smartphonespeicherinhalte kopiert, dabei auch der Schriftwechsel mit Puigdemont. Im Januar und September 2020 wurde dann bei Boye eingebrochen. „Die Polizei weiß bis heute nicht, wer dahintersteckt. Alarmanlage und Kameras gingen beide Male angeblich nicht“, so der Anwalt.

Am 7. Januar wird in Brüssel endgültig über die Auslieferung der im Exil lebenden katalanischen Politiker wegen „Rebellion“ im Zusammenhang mit der Durchführung eines Unabhängigkeitsreferendums 2017 entschieden.

Am 14. Januar beginnt das Verfahren im Europaparlament, um zu entscheiden, ob Puigdemont und zwei weitere katalanische Abgeordnete ihre Immunität verlieren. Boye konnte die Auslieferung Puigdemonts und seiner Weggefährten an Spaniens Behörden bisher verhindern.

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