■ Sozialgericht: Katalog für Pflege
Kassel (AP) – In einem Musterprozeß hat das Bundessozialgericht in einem jetzt bekanntgegebenen Urteil entschieden, daß Kranke und Behinderte für die häusliche Betreuung als pflegebedürftig anzusehen sind, wenn sie über einen Monat bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung fremder Hilfe bedürfen. Dabei gilt nach der höchstrichterlichen Feststellung als Grundpflegebedarf u.a. fremde Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Waschen, Duschen und Baden, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme, Nahrungszubereitung, Benutzung der Toilette, beim Sprechen, Sehen und Hören. (Az.: 4 RK 1/92)
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen