: Soziales Urteil
Das Hamburger Sozialgericht hat eine Pflegekasse dazu verurteilt, einem zuckerkranken Kind Pflegegeld zu bezahlen. Bislang waren Eltern zuckerkranker Kinder Leistungen der im April 1995 eingeführten Pflegeversicherung regelmäßig abgelehnt worden. Auch davor hatten sie keine Leistungen wegen „Schwerpflegebedürftigkeit“ erhalten. Das 1987 geborene Kind sei noch nicht in der Lage, sich selbst Insulin zu spritzen, heißt es in dem Urteil vom Juni, das erst jetzt veröffentlicht wurde. Die Pflegekasse muß nun dem Kind 800 Mark entsprechend der Pflegestufe II bezahlen. (SG Hamburg, 27.6.1996, Az.: 23 P 663/95)
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