piwik no script img

Soziales Urteil

Das Hamburger Sozialgericht hat eine Pflegekasse dazu verurteilt, einem zuckerkranken Kind Pflegegeld zu bezahlen. Bislang waren Eltern zuckerkranker Kinder Leistungen der im April 1995 eingeführten Pflegeversicherung regelmäßig abgelehnt worden. Auch davor hatten sie keine Leistungen wegen „Schwerpflegebedürftigkeit“ erhalten. Das 1987 geborene Kind sei noch nicht in der Lage, sich selbst Insulin zu spritzen, heißt es in dem Urteil vom Juni, das erst jetzt veröffentlicht wurde. Die Pflegekasse muß nun dem Kind 800 Mark entsprechend der Pflegestufe II bezahlen. (SG Hamburg, 27.6.1996, Az.: 23 P 663/95)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen