Wie eine Redakteurin einmal die Angst ihres Lebens bekam. Eine Schnurre aus der guten alten Zeitungszeit, als die Deadline noch fast tödlich war.
Sonntags bleiben in Berlin die Läden zu. Warum Spätis keine Ausnahme sind, klärt ein neues Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.
Bei einer Kundgebung fordern Späti-Betreiber, auch sonntags öffnen zu dürfen. Rot-Rot-Grün ist bei der Frage uneinig.
Die Arbeitssenatorin hat Recht: Es muss endlich mal geklärt werden, was ein „gesamtstädtisches Interesse“ ist, das offene Kaufhäuser am Sonntag rechtfertigt.
Die linke Arbeitssenatorin will die Frage der verkaufsoffenen Sonntage klären lassen und klagt deshalb weiter gegen die Gewerkschaft.
Grüne Woche oder ITB sind nicht unbedingt im öffentlichen Interesse für die Stadt, urteilt das Verwaltungsgericht – und kassiert drei verkaufsoffene Sonntage in 2018.
An diesem Sonntag werden die Versandzentren nicht bestreikt. Verdi kündigt aber eine Fortsetzung des Arbeitskampfes ab Montag an.
Verdi weitet die Amazon-Bestreikung aus – teilweise bis zum 24. Dezember. Die genehmigte Sonntagsarbeit sieht die Gewerkschaft als Aushebelung des Streiks.
Das Bundesverwaltungsgericht will, dass Callcenter, Bibliotheken und Videotheken am 7. Tag geschlossen bleiben. Das finden nicht alle gut.
Dürfen auch Videotheken und Callcenter am Wochenende geöffnet sein? Nein, sagt das Bundesverwaltungsgericht und schiebt der Sonntagsarbeit einen Riegel vor.