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Sonderauftrag für Lenz rechtswidrig

Die Wahl des AfB-Bürgerschaftsabgeordneten Werner Lenz zum Sonderbeauftragten für Wirtschaftsförderderung der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung ist offenbar ungültig. Das städtische Rechtsamt bemängelt in einem Gutachten, daß die Ehefrau von Lenz – Stadtverordnete der AfB – an der Wahl ihres Mannes teilgenommen hatte. taz

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