Solargesetz Berlin ist fertig: Mehr Sonne aufs Dach
Das Berliner Solargesetz liegt vor: Es wird künftig ErbauerInnen und EigentümerInnen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen verpflichten.
Seit Dienstag ist eine Forderung vieler KlimaschützerInnen zumindest für Berlin auf den Weg gebracht: die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten. Auch bei Dachumbauten und -sanierungen sollen EigentümerInnen künftig dazu verpflichtet sein, einen bestimmten Anteil der Fläche mit Solarpanels auszurüsten.
So steht es im Entwurf für ein „Solargesetz Berlin“ aus dem Haus von Wirtschafts- und Energiesenatorin Ramona Pop (Grüne), der nach seiner Vorlage im Senat nun beim Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme liegt und anschließend den parlamentarischen Prozess durchlaufen soll.
Konkret werden die BauherrInnen neuer Gebäude – egal ob Wohnhaus oder Gewerbe – mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche mit Photovoltaikanlagen bebauen müssen. Bei Sanierungen oder Umbauten sind es 30 Prozent der sogenannten Nettodachfläche, dabei werden Flächen abgezogen, die wegen bestehender Fenster, Aufbauten oder einer Ausrichtung nach Norden nicht für Photovoltaik geeignet sind. Ausgenommen ist, wer sein Dach gemäß dem Gebäudeenergiegesetz des Bundes mit Solarthermie-Anlagen bestückt oder eine Photovoltaikanlage auf anderen Außenflächen des Gebäudes errichtet.
Mit dem Solargesetz Berlin soll – neben anderen Vorschriften wie dem Berliner Energiewendegesetz, das die Nutzung der Dächer öffentlicher Gebäude vorsieht – erreicht werden, dass bis spätestens 2050 ein Viertel der Berliner Stromversorgung durch Solarenergie gedeckt wird. So steht es im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK), das zuletzt mit dem im März beschlossenen „Masterplan Solarcity“ konkretisiert wurde.
Senatorin Pop sprach von einer „Schlüsselrolle“, die die Solarenergie auf dem Weg zu einem klimaneutralen Berlin spiele. Durch das Gesetz ließen sich innerhalb von fünf Jahren rund 37.000 Tonnen CO2 einsparen und gleichzeitig die regionale Wertschöpfung ankurbeln.
Überprüft werden soll die Erfüllung der Solarpflicht lediglich durch Stichproben. Matthias Borowski, Sprecher der Senatsverwaltung, erklärt das damit, dass das Solargesetz „möglichst unbürokratisch“ umgesetzt werden solle. Für die Errichtung von Solaranlagen sei normalerweise keine Baugenehmigung notwendig, und es solle keine zusätzliche administrative Hürde aufgebaut werden: „Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass geltende Gesetze eingehalten werden.“ Die Pflicht gelte ab 1. Januar 2023, im Vorfeld werde man „mit Informations- und Kommunikationsmaßnahmen darauf aufmerksam machen“.
Kritik von Unternehmensverbänden
Aus der Wirtschaft kam umgehend Kritik: Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, sagte, eine Solarpflicht gehe „in die falsche Richtung“, es brauche „Freiwilligkeit und Anreize statt Zwang“. Eine Solarpflicht bedeute für Unternehmer bei Sanierungen „erhebliche zusätzliche Kosten“. Auch für Vermieter von Wohngebäuden würden Modernisierungen teurer, „ohne die Aussicht auf eine Refinanzierung. Die dringend nötige Sanierung von Bestandsimmobilien würde gebremst“, so Amsinck.
Pops Sprecher Borowski konterte das mit dem Hinweis, dass energetisch sinnvolle Sanierungen durch Förderprogramme des Bundes und des Landes unterstützt würden. Außerdem amortisierten sich Photovoltaikanlagen normalerweise innerhalb der mit rund 20 Jahren veranschlagten Nutzungszeit: „Das liegt daran, dass die Stromgestehungskosten für Strom aus der Anlage niedriger sind als die Kosten für den Netzbezug von Strom. Außerdem wird für eingespeisten Strom die Einspeisevergütung auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gezahlt.“
Der klimaschutzpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Georg Kössler, begrüßte gegenüber der taz den Entwurf. „Endlich kommen wir an die Dächer ran“, sagte er. „Eigentum verpflichtet, Dach verpflichtet.“ Dass dem Gesetz auf dem Weg durch das Abgeordnetenhaus seitens der Koalitionspartnerinnen irgendwelche Hürden in den Weg gelegt werden, erwartet Kössler nicht: „Ich gehe davon aus, dass das wie ein Messer durch weiche Butter geht. Mit diesem Gesetz kann sich Berlin in Sachen Klimaschutz schmücken.“
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