So soll die Zuschussrente funktionieren: Maximal 850 Euro brutto
Das Konzept der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verarbeitet Bekanntes. Es gibt höchstens 80 Euro mehr als in der Sozialhilfe.
BERLIN taz | Das Protestgeschrei gegen den Gesetzentwurf zur „Zuschussrente“ von Ursula von der Leyen (CDU) ist groß – dabei verarbeitet die Ministerin darin Vorschläge, die es auch in anderen Konzepten gibt. Nur hat der Von-der-Leyen-Plan einige Pferdefüße mehr.
Von der Leyens Gesetzentwurf sieht vor, dass niedrige Rentenbeiträge in der späteren Rentenberechnung aufgewertet werden, aber nur jene Beiträge, die ab dem Jahr 1992 geleistet wurden. Bei Kinderlosen beträgt die Aufstockung 50 Prozent, bei Müttern oder Vätern, die Kinder aufzogen, jedoch 150 Prozent. Was kompliziert klingt, hat einen einfachen Effekt: Durch die Aufwertung kann sich der Rentenanspruch bis auf maximal 850 Euro brutto nach heutiger Kaufkraft erhöhen.
Allerdings ist das ein Bruttobetrag, davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung ab. Netto gibt es also auch mit „Zuschussrente“ maximal nur rund 80 Euro mehr als heute in der Sozialhilfe, der Grundsicherung im Alter. Auch bei der „Zuschussrente“ gibt es zudem eine Bedürftigkeitsprüfung, der Partner darf nicht mehr als 850 Euro an Alterseinkünften haben, damit seine Partnerin den Maximalbeitrag an Aufstockung bekommt.
Wer lange arbeitslos oder selbstständig war, erwirbt keinen Anspruch. Als Bedingung müssen die GeringverdienerInnen durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nämlich mindestens 30 Jahre Pflichtbeitragszeiten, nach einer Übergangszeit sogar 35 Jahre erreicht haben, um in den Genuss der Leistung zu kommen. Allerdings werden für die Betreuung eines Kindes zehn Jahre an Beitragszeit angerechnet. Mütter haben es also erheblich leichter als Kinderlose, später eine Zuschussrente zu bekommen.
Um Anspruch auf die Zuschussrente zu haben, müssen die Beschäftigten allerdings auch einen Riester-Vertrag abschließen mit Beiträgen von mindestens 5 Euro im Monat.
Die Ministerin will die Zuschussrente teilweise durch Beiträge und teilweise durch Steuermittel finanziert wissen. Sie rechnet damit, dass im Jahr 2030 rund 1,4 Millionen RentnerInnen die Leistung beziehen. Das Von-der-Leyen-Konzept erinnert ein wenig an die „Rente nach Mindesteinkommen“, eine Sozialleistung, die 1992 wieder abgeschafft wurde und auch eine Aufstockung geringer Rentenansprüche vorsah. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte die Wiedereinführung der Leistung gefordert. Auch das Alterssicherungskonzept der Grünen sieht eine Mischung aus beitragsfinanzierter Rente und steuerlich finanzierter Aufstockung, aber ohne Bedarfsprüfung, vor.
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