■ Skin-Überfall: Der zweite Buchenwald-Prozeß
Erfurt (dpa) – Im zweiten Prozeß wegen der Schändung der Gedenkstätte Buchenwald hat die Staatsanwaltschaft gestern Bewährungsstrafen für die fünf Angeklagten gefordert. Für drei von ihnen wurden Jugendstrafen zwischen sechs und 15 Monaten verlangt. Für zwei weitere Angeklagte plädierte der Staatsanwalt auf Haftstrafen von einem Jahr sowie einem Jahr und zwei Wochen, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Die niedrigste Strafe von sechs Monaten soll laut Staatsanwaltschaft ein junger Mann erhalten, der sich von der Gruppe abgesetzt hatte. Die Angeklagten waren im Juli in einer insgesamt 23köpfigen Gruppe zur Gedenkstätte Buchenwald bei Weimar gefahren. Die folgende Randale in dem ehemaligen NS- Konzentrationslager, wo der Hitler-Gruß gezeigt wurde, hatte im In- und Ausland für Empörung gesorgt.
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