Gastkommentar: Sitzenbleiben!
■ Zur BGH–Entscheidung über Sitzblockaden
Ganz spontan: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), die unterschiedlichen und widersprüchlichen Gerichtsurteile zu Sitzblockaden in obrigkeitsstaatlicher Manier plattzubügeln, hat auch mich schockiert. Nicht nur, weil nun für mich persönlich aufgrund meines Engagements in MutDer BGH hat sich vielmehr in Widerspruch zu dem Abschnitt der Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht immerhin einstimmig verteten hat, gesetzt, nämlich, daß die angewendete „Gewalt“ - wohlgemerkt bei gewaltfreien Sitz2 des Pa240StGB überflüssig. Zugleich ist nun allerdings der Weg zum Bundesverfassungsgericht erneut offen. Und über den spontanen Schock hinaus: Hatten wir uns vielleicht im Laufe der Umdenkungsprozesse bei vielen Richtern und vor allem in der öffentlichen Meinung zu viel Hoffnung gemacht? Haben wir übersehen, daß politische Justiz in Deutschland noch immer mit demokratiefeindlichen Traditionen behaftet ist? Als wir vor fünf oder sechs Jahren begannen, den Militärverkehr durch Blockaden zu behindern, wußten wir doch, worauf wir uns einließen. Wir haben den legitimen Zivilen UngeWarum sollen uns jetzt eine Handvoll Richter des BGH davon abhalten können, den Zivilen Ungehorsam ungebrochen fortzuführen, solange Menschheit und Natur durch die herrschende zerstörerische Politik zutiefst bedroht sind? Wir sind keine Märtyrer, aber gemessen an den turmhohen Gefahren, die uns umstellen und zu erdrücken drohen, wird der durch den BGH zum vollen Einsatz freigegebene KriminalisieKlaus Vack, Sekretär des Komitees für Grundrechte und Demokratie
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