Simone Schmollack über Urteile zu Kindesmissbrauch: Härtere Strafen für Täter
Wer in eine Wohnung, ein Haus, eine Kirche einbricht, etwas klaut und dabei erwischt wird, kann für eine Zeit von 3 Monaten bis zu 10 Jahren ins Gefängnis gehen. So sieht es das Strafgesetzbuch vor. Wer sexuelle Gewalt an Kindern verübt, muss mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren rechnen. So sieht es auch das Strafgesetzbuch vor. Ein Eigentumsdelikt wird, legt man die entsprechenden Paragrafen 243 und 176 rein rechnerisch aus, genauso geahndet wie sexueller Kindesmissbrauch. Wie nennt man das? Unverantwortlich? Empathielos? Oder schlicht zu mild?
So jedenfalls sehen es zahlreiche Politiker*innen, Kinderschützer*innen, der Missbrauchsbeauftragte. Sie haben recht. Wo Eigentum scheinbar ebenso viel oder sogar mehr zählt als die körperliche und seelische Unversehrtheit eines Kindes, gibt es eine rechtliche Schieflage. Die schwer auszugleichen und noch schwerer zu korrigieren ist. Seit Jahren tobt die Debatte um schärfere Strafen für Kindesmissbrauch, zum Teil hochemotional, die Spanne für das vorgeschlagene Strafmaß reicht bis zur Todesstrafe. Ein Strafgesetzbuch darf aber keinen Emotionen folgen, sondern muss den Rechtsfrieden ausbalancieren.
Kann der erhalten bleiben, wenn sexuelle Gewalt an Kindern härter bestraft wird? Kann er. Zu milde Urteile wie das erste im Lügde-Prozess, bei dem ein Täter mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe den Gerichtssaal verließ, senden ein deutliches Signal aus: Passive und aktive Täterschaft, der Besitz und das Verteilen von Kinderpornos sind nicht weiter wild, sehr hohe Strafen dürften nicht zu erwarten sein. Das steht im krassem Widerspruch zu dem „Urteil“, das die Opfer aufgedrückt bekommen haben: lebenslänglich. So jedenfalls drücken sie es selbst aus, wenn sie auf ihr in der Regel gebrochenes Leben schauen.
Nun kann das Strafrecht nicht den Alltag der Betroffenen retten, aber es kann dafür sorgen, dass das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Würde der Opfer sexueller Gewalt stärker in den Mittelpunkt rückt: mit härteten Strafen für Täter.
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