Silvesterrandale in Berlin: Erste Anklagen
Nach den Angriffen auf Sicherheitskräfte liegen zwei Anklagen vor. Sie betreffen Vorfälle in Prenzlauer Berg und Wedding, nicht in Neukölln.
In beiden Fällen werde noch geprüft, ob die Beweise der Staatsanwaltschaft für einen Prozess ausreichend erscheinen. Zuvor hatte der RBB berichtet. Insgesamt liegen der Berliner Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers bislang 50 Verfahren zu den Ausschreitungen zum vergangenen Jahreswechsel vor. Etwa zwei Drittel der Fälle werden demnach noch von der Polizei bearbeitet.
Bei den ersten Anklagen geht es jeweils um den Vorwurf eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Der 16-Jährige soll am 1. Januar kurz nach Mitternacht mit etwa 80 weiteren Menschen in Prenzlauer Berg Polizisten angegriffen haben, die eine Kreuzung räumen wollten. Nach Angaben der Gerichtssprecherin werden ihm auch Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Da es sich um einen Jugendlichen handelt, würde der Prozess vor dem Jugendschöffengericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.
Bei dem 22-Jährigen geht es auch um versuchte gefährliche Körperverletzung. Er soll einen Böller auf einen Polizisten geworfen haben, der die Feuerwehr beim Löschen eines Wohnungsbrandes in Gesundbrunnen unterstützt haben soll.
Insgesamt 128 Anzeigen liegen laut Polizei vor
In der Nacht zum Neujahrstag gab es bundesweit heftige Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz. Besonders betroffen war die Hauptstadt. Der Berliner Polizei lagen dazu nach eigenen Angaben 128 Strafanzeigen vor, in 79 Fällen waren demnach Polizisten betroffen, in 49 Feuerwehrleute. Bislang seien 47 mutmaßliche Angreifer identifiziert, teilte eine Polizeisprecherin am Freitag mit. 39 von ihnen sollen Polizistinnen oder Polizisten angegriffen haben, die anderen Rettungskräfte.
Bei der Staatsanwaltschaft werden die Fälle von einer Abteilung bearbeitet, die sich schwerpunktmäßig mit Gewalttaten im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen befasst („Hooliganismus“). Dort rechnet man nach dem RBB-Bericht mit insgesamt etwa 150 Verfahren zu den Vorfällen zum Jahreswechsel. Einige Verfahren gegen unbekannte Täter oder gegen Kinder, die strafunmündig sind, sind laut Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Jede Menge Videoaufnahmen
„Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln sehr zügig“, sagte der Gruppenleiter der Abteilung, Staatsanwalt Dieter Horstmann, dem RBB. Gleichwohl befürchtet der Jurist, dass die Ermittlungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Etwa, weil große Mengen von Videomaterial auszuwerten sind.
Insgesamt waren in der Silvesternacht in Berlin etwa 145 Menschen wegen verschiedener Delikte von der Polizei festgenommen worden. Das bezog sich aber auf alle Formen von Kriminalität und das ganze Stadtgebiet und nicht nur auf Angriffe auf die Polizei. Diese Zahl war zum Teil anfangs von der Polizei missverständlich mitgeteilt oder in der Debatte falsch zugeordnet worden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!