: Sielwall-Prozeß endete mit Freispruch
■ Landgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz
Mit dem gestrigen Ende der Berufungsverhandlung gegen den wegen Landfriedensbruch angeklagten Nils N. ist das Kapitel der Sylvester-1987/88-Verfahren juristisch abgeschlossen. Vor dem Schöffengericht war im Februar und März diesen Jahres gegen Nils N. in zwei Fällen verhandelt worden.
Polizeibeamte wollten ihn bei der Plünderung des Penny -Marktes beobachtet haben und beschuldigten ihn, mit kostspieligen Spirituosen gegen Streifenwagen geworfen zu haben. Bei der vom Verteidiger beantragten Gegenüberstellung verließ die Polizisten allerdings die zuvor geäußerte Gewißheit; sie konnten den Angeklagten nicht als den Tatverdächtigen identifizieren. Gegen den daraufhin ergangenen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Auch für das Landgericht war gestern „die Wiedererkennung das zentrale Problem“. Bei der Gegenüberstellung in der ersten Instanz seien möglicherweise gravierende Fehler gemacht wor
den. „Der Respekt vor diesen Fehlerquellen“, so der Richter, lasse aber nichts anderes als einen erneuten Freispruch zu. Auf Kosten der Staatskasse wurde die Berufung nach den beiden Plädoyers und einer längeren Unterbrechung zur Urteilsfindung verworfen.
Dagegen stand der zweite Anklagepunkt nicht mehr zur Verhandlung an. Wegen Messerstichen gegen den Reifen eines Busses der neonazistischen DVU anläßlich einer Protestkundgebung war Nils N. vom Bremer Amtsgericht zu zwanzig Tagessätzen a dreißig Mark verurteilt worden. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da die Verteidigung die Berufung zurückgezogen hatte.
anh
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