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Sieg gegen GutachterunwesenBerufskrankheit anerkannt

Die Nervenschäden eines Arbeiters, der ein Lösungsmittel nicht vertrug, gelten als Berufskrankheit. Das haben Sozialgerichte nach acht Jahren zugegeben.

Das Bundessozialgericht in Kassel. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Bundessozialgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt. Faktisch beinhaltet der Beschluss vom 24. Juli 2013 den größten in Deutschland jemals errungen Sieg gegen das ärztliche Gutachterunwesen. Es ging um einen Holzleimbauer, der um die Anerkennung seiner Nervenkrankheiten und Chemikalienunverträglichkeiten als Berufskrankheit klagte und damit in zwei Instanzen gescheitert war (B 2 U 100/12 B).

Der Fall muss nun noch einmal aufgerollt werden, aber unter Anwendung der aktuellen medizinischen Kenntnisse. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist das Revolutionäre.

Die Vorgeschichte ist lang: Im Jahr 2002 wurde der Initiative kritischer Umweltgeschädigter (IKU) bekannt, dass das im Jahr 1998 von der Regierung veröffentlichte ärztliche Merkblatt zur Berufskrankheit 1317 (Erkrankung des zentralen Nervensystems durch Lösungsmittel, BK 1317), an entscheidender Stelle gefälscht sei. Die taz berichtete darüber ab dem Jahr 2004.

Quellen wurden verfälschend zitiert

Im Merkblatt wurde behauptet, dass lösungsmittelbedingte Nervenschäden nach Expositionsende nicht fortschreiten können, ja sogar spätestens nach zwei Jahren verschwinden. Die dieser Aussage zu Grunde liegenden Quellen waren systematisch verfälschend zitiert.

Die Folge dieser Fälschung: Zigtausende Menschen mit schweren Nervenschäden hatten keine Chance auf Entschädigung von den zuständigen Berufsgenossenschaften.

Der zum Zeitpunkt der Merkblattveröffentlichung 1998 verantwortliche Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) gab eine Mitteilung heraus, wiederum abgedruckt in der taz, in welcher er sich deutlichst von dieser Auslegung distanzierte.

Sozialgerichte erkennen Manipulationsvorwürfe an

Petra Pau (Die Linke), stellte im März 2004 an die Regierung die Frage (Drucksache BtDrs 15/2726), wie viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland berufsbedingten Umgang mit Lösungsmittel haben (Antwort: in nahezu allen gewerblichen Bereichen) und bei wie vielen Menschen dieser Expositionsgruppe eine BK 1317 anerkannt wurde (Antwort: nur 43 Fälle in den Jahren zwischen 2000 und 2002).

Der zuständige Sachverständigenbeirat der Bundesregierung prüfte das Merkblatt und bestätigte die von der IKU erhobenen Manipulationsvorwürfe. Im Frühjahr des Jahres 2005 wurde im Bundesrat ein abgeändertes Merkblatt zur Berufskrankheit 1317 verabschiedet und im Mai 2005 im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht.

Nun haben dies auch die Sozialgerichte anerkannt.

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5 Kommentare

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  • Ein Hoch auf die ehem.Psycho - Studenten Christine Teller , Dieter Lehmkuhl , Dröscher-Gärtner und Ihloff , Hanno Irle , man muß nur richtig Lesen können um zu Verstehen das der Bock auch der Gärtner sein kann .

    Aber wie geht es an das in " D " immer noch die dümmsten Bauern ( Gutachter ) die größten Kartoffeln ( Geld ) ernten ... !!!!! :-)) [ 780 €uro pro Schlechtachten vom Amtgericht ]

    wer einen Amts-Psychiater mal richtig die Meinung sagt , aber nicht lügen , dieser sorgt dann schon für das übrige ... (eig. Erlebnis ) !!!

    Nirgends wird mehr verdreht und manipuliert als in Psychiatrischen Gutachten ( eigene Erfahrung ) !!!

    Wenn solche Gutachten von Amtswegen bezahlt werden , werden sie es oft so geschrieben das der Probant in den Keller geschrieben wird . ( negativ-gutachten ) , Siehe auch " Mollath " u. s. w. !!!

    Wer z.B. mit 45 J. [ 2003 ] noch neu ( arbeiten ) durchstarten will , dem wird unterstellt das er weltfremd sei und ja noch an sichere Arbeitsplätze glaubt . ( eig. Erfahrung ) ,

    damals war noch nicht abzusehen das ich ein Halbes Jahr später von Amtswegen in Früh-Rente geschickt werde ,

    wenn das Schule machen würde hätten wir in " D " bald keine Arbeitslosen mehr . :-)) ,

    Den " Irren ist menschlich " so auch der Buchtitel an dem diese Übereifriege Beamtin C. T..... als Buchautorin auch noch mitgeschrieben hat . ( Heutzutage bereits pensioniert )

    Herzlichsten Dank für den Dauerurlaub , Stressfrei , Ausbeutungsfrei !

     

     

    " Irren ist menschlich " oder auch anderes gesagt : Niemand ist Unnütz , er kann auch ein schlechtes Beispiel ( seiner Zunft ) sein .

     

    Herzlichsten Dank ihr ergebenster EU Rentner

  • Gefälscht wurde das Merkblatt zur BK 1317 von Prof. Konietzko, Uni Mainz. Die "Begutachtungsleitlinie" der BGen (BK-Report 2/07)wurde, im ausschlaggebenden Teil, von dem schon vorher als Gutachtenfälscher bekannten Professor Triebig aus Heidelberg verfasst, und war / ist an der selben Stelle gefälscht, wie zuvor das "alte" Merkblatt.

    Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hatte sich, trotz der von uns vorgelegten Flaschzitat-Beweise, geweigert gg. die Fälscher zu ermitteln. Begründung: sie hätten nicht falsch zitiert.

     

    Ich hoffe damit die Frage beantwortet zu haben.

     

    Peter Röder

    Vorstand der IKU e.V.

    • T
      tzapatu
      @PeRö:

      Die TAZ sollte diese beiden Professoren namentlich als Fälscher bezeichnen, am Besten mit Fotos. Wenn die Typen das hinnehmen ist ihr Ruf ruiniert, und wenn sie dagegen klagen, kann das doch sehr lustig werden...

  • G
    Gast

    Und wer hat das gefälscht? Wo bleibt der Staatsanwalt?

  • G
    gast2

    Immer wenn es um Geld geht, müssen Betroffene Jahre leiden und vor Gericht streiten.

     

    Das ist wie in den Ländern wo Menschen mit höchst Giftigen Substanzen und Giftentwicklung durch Verbrennen von Kupfer, Zink usw. krank werden, weil man in D. nicht in der Lage ist den Elektroschrott selbst zu recyceln. So bringt man den ganzen Schrott nach Afrika od. Indien, sollen die doch vergiftet werden und krebskrank werden. Keiner zahlt den Menchen Entschädigungen.