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Sicherheitsunternehmen vs. CoronaPublic-private Ordnungsamt

Der Städte- und Gemeindebund will, dass Security-Firmen kontrollieren, ob die Coronaregeln eingehalten werden. Das stößt auf Kritik.

Bald auch polizeiliche Aufgaben? Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes in Oberhausen Foto: Fabian Strauch/dpa/picture alliance

Berlin taz | Private Sicherheitsdienste, die bald in Uniformen der Ordnungsämter patrouillieren? Das fordert in dieser Woche der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), Gerd Landsberger. Er bemängelt, dass die Ordnungsämter personell zu schlecht aufgestellt seien, um die Einhaltung der Coronaregeln umfassend zu überprüfen.

Kritik an dem Vorstoß äußern jetzt Verdi und Linke gegenüber der taz. „Die Vorstellung, dass private Firmen Aufgaben des öffentlichen Diensts übernehmen, ist äußerst fragwürdig“, sagt Martina Sönnichsen von Verdi. „Private Sicherheitsdienste können nicht einfach die Aufgaben von Kommunen übernehmen. Die sind hoheitlich.“ Sönnichsen weist darauf hin, dass Sicherheitskräfte nicht für die Tätigkeit im öffentlichen Dienst qualifiziert seien. Stattdessen müssten die Ordnungsämter gestärkt werden.

Auch Ulla Jelpke, innnenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, kritisiert Landsbergers Vorstoß. „Das geht gar nicht“, sagt sie. Neben der Übernahme hoheitlicher Aufgaben durch Privatunternehmen bestünden Zweifel an der Zuverlässigkeit vieler Sicherheitsleute. Stattdessen schlägt sie vor, die Polizei verstärkt einzubinden und sie dafür bei der Drogenkleinkriminaltität oder Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht zu entlasten.

In einigen Städten kamen private Sicherheitsfirmen schon während der ersten Coronawelle im Frühjahr zum Einsatz. Zweieinhalb Monate lang liefen Mitarbeiter:innen eines Sicherheitsdienstes über Straßen und Spielplätze im nordrhein-westfälischen Everswinkel, um zu kontrollieren, ob die Bevölkerung die Abstands- und Hygieneregeln einhält. „Die Gemeinde hatte einfach zu wenig Kapazitäten dafür“, sagt Martin Welzel, Leiter des Ordnungsamts.

Bloß „Präsenz zeigen“?

Wenn sie einen Verstoß gegen die Coronavorschriften beobachten, dürfen die Sicherheitsdienste nur in begrenztem Umfang eingreifen. Die rechtliche Lage verhindert, dass sie Sanktionen auferlegen können. Sie verfügen lediglich über die sogenannten Jedermannsrechte, die es nur unter bestimmten Umständen erlauben, Menschen festzunehmen. „In Everswinkel ging es vor allem darum, Präsenz zu zeigen“, sagt Ordnungsamtsleiter Welzel. „Denn wenn Verstöße festgestellt wurden, wurden entweder das Ordnungsamt oder die Polizei alarmiert.“

„Private Sicherheitskräfte können etwa auf die Maskenpflicht oder die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften hinweisen“, sagt Harald Olschok vom Bundesverband für Sicherheitswirtschaft (BDSW). Er fordert deshalb eine Rechtsgrundlage mit erweiterten Befugnissen, etwa um selbst Bußgelder verhängen zu können.

Die Ausbildung für Mitarbeiter:innen in Sicherheitsdiensten ist rudimentär – 40 Stunden Schulung reichen aus, um die Grundlagen der Tätigkeit zu vermitteln. Damit die Mitarbeiter:innen fit für die Unterstützung der Ordnungsämter sind, fordert Olschok, dass die Kommunen Fortbildungen anbieten: „Es ist wichtig, mehr deeskalative und emotionale Strategien zu vermitteln“.

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15 Kommentare

 / 
  • @Hr. Welzel und Hr. Landsberger:



    Niemand hindert Sie daran mehr Personal einzustellen.



    Tun Sie das zuerst!

  • taz-Zitat: “(…) Private Sicherheitsdienste, die bald in Uniformen der Ordnungsämter patrouillieren? (...)“



    “(…) Es gehe nicht um einen "schwarzen Corona-Sheriff", sondern um die Einbindung privater Sicherheitsleute in das jeweilige Ordnungsamt, betont Landsberg. (…)



    Bedenken wegen Recht und Datenschutz



    Aber auch Olschok sagt: Erst müsste der gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Und er sieht ein weiteres Problem: Ein Sicherheitsdienstmitarbeiter in Uniform des Ordnungsamtes, das sei dann eigentlich eine klassische Arbeitnehmerüberlassung. (...)“ (mdr.de, 13.10.20)



    www.mdr.de/nachric...ontrollen-100.html

  • Däh&Zisch - Mailtütenfrisch schlenztein:

    ” Es muss nicht immer Wirecard sein.



    Manchmal sind Beteiligungen ganz klein.







    Wenn EineR eine Branche pflegt



    soll frauman immer fragen:



    "Hat die Person was angelegt



    - oder hat sie was zu sagen?" “



    & legt nach - HIGH NOON -



    “ [Vorsicht, Satire] Nachdem ein "führender Virologe" der Runde der "Spitzenpolitiker:innen" mitgeteilt hatte, es sei nicht fünf vor zwölf, sondern es sei schon genau zwölf, versuchten die Damen und Herren 90 Minuten lang, ihre Uhren neu zu stellen.



    Bis Markus Söder die Angelegenheit klärte mit dem Ausruf: "Pfeif drauf, ist eh bald Winterzeit!"

    kurz - Klappe zu! Klappe - Auf!!



    Bayern - Weiß-Blau - Aber sehr! - 👮‍♂️ -

    Na Servus

  • Ja wie?



    (Warschau Volleitle Werbeeinblendung)

    Aber mal im Ernst.

    Manoman. Da hamer mal im 4.Semester



    Zu zweit(Revolution) Ende der 60er.



    Im damals noch völlig undefinierten Bereich Verwaltungsprivatrecht!



    (Darf ein Bauarbeiter en passant ein Verkehrsschild auf die Straße stellen? D.h. Einen Dauerverwaltungsakt erlassen?! usw usf) Ja. Das sind rechtstaatlich zu stellende Fragen •



    Zur Übertragung öffentlicher Gewalt/Befugnisse an Private via der ungeklärten Rechtsfigur - Beliehener - (~TÜV u.a.) eine rechtsklärende Arbeit abgeliefert: Mit “sehr gut bewertet“*



    & Siehe da!;) Was (bis) heute h. M. ist.



    (Ooch klar - 🤫 - Profs nennen ungern 4Semestrige als Quelle ihrer Erkenntnis)



    de.wikipedia.org/wiki/Beleihung

    Nach SiggiPlopp el ÖPP - kommt nun ein völlig unlegitimierter Herr Landsberg, seines Zeichens Hauptgeschäftsführer eines eingetragenen also privaten Vereins & fordert: Absolute 🤕Spitze;



    Private SicherheitsUNTERNEHMEN!! behördliche Maßnahmen durchführen zu lassen! Ja geht’s noch der Herr?!



    Übergesetzlicher Notstand ist doch bisher noch nicht ausgerufen - odr?! 😱



    de.wikipedia.org/w...-_und_Gemeindebund



    &zu sojet “Informaler Verfassungsstaat“



    www.duncker-humblo.../9783428456895.pdf



    by Helmuth Schulze-Fielitz - 🧐 -

    kurz - Alle diese vielfältigen - mehr als durchsichtigen Versuche Öffentlichrechtliche Gewalt/Befugnisse & Privarinteressen/unternehmen “zu vermischen“! Dienen ausschließlich dazu über “ 🛑 - “PRIVAT!“ - die strenge Offizial/Aufklärungsmaxime der Verwaltungsgerichte - zu Lasten der öffentlichen Kontrolle & damit der Bürger - Auszuhebeln! Nothing else!



    (HH - Hafenanfrage der Grünen: “Nö. Da seien auch private Interessen berührt!)

    So geht das •

    unterm—-*



    Der eine dann Assi Hans Herrmann von Arnim & FinR Prof. - der andere eher ungeeigneter Verwaltungsrichter auf der nach oben offenen Rathschen Richterskala!;)

    Ende der Werbeeinblendungen - 😎

    • @Lowandorder:

      Noch dürfen in der Bundesrepublik - im Bereich der öffentlichen Sicherheit & Ordnung - Firmenangestellte keine Verwaltungsakte verfügen.



      de.wikipedia.org/w...ines%20Einzelfalls.



      Siehe hierzu auch § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

      • @Thomas Brunst:

        Geschätzter Mitstreiter.

        Als einer - zu dessen Unizeiten um jede Formulierung dieses Gesetzes gestritten wurde: - die braunen Reaktionäre - Ernst Forsthoff vorweg = schwer staatstragend vs den liberalen Geistern - H.J. Wolff - geschätzt = pro bürgerliche Freiheit! -



        Damals - aber auf allen Ebenen - Aber Hallo & mit harten Bandagen gestritten & gebeckmessert wurde.



        Macht frauman sich ja heute keinen Begriff mehr von!



        &



        Viele liebe ungeklärte Fragen wurden -



        Na klar. Ausdrücklich der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte & letzttlich vielfach Karlsruhe überlassen.

        kurz - da zu faul & Sessionontheroad -



        Das mit dem Verkehrsschild mal a Klausur nicht allein mit wiki lösen - kerr



        Besser is das - 🤫 -

        • @Lowandorder:

          Ab und zu muss ich dem BMI recht geben: "Kein grünes Licht für den Vorschlag (...)



          Auch das Bundesinnenministerium teilte MDR AKTUELL dazu mit, dass die Bundesregierung glaube, dass private Sicherheitskräfte keine hoheitlichen Befugnisse erhalten sollten. Städte und Gemeinden sollten sie deshalb wenn, nur als Verwaltungshelfer einsetzen. (...) (mdr.de, 13.10.20)

          • @Thomas Brunst:

            😂 - Ok & Okidoki -

            Was immer - öh Verwaltungshelfer - sein mögen - 😱 -

            • @Lowandorder:

              Z.B. der Abschlepp-Unternehmer. Er handelt - bei Falschparkern - nicht selbstständig, sondern nur im Auftrag der Behörde (und ist dann Verwaltungshelfer).



              Ich frage mich aber auch, wie die Verwaltung jetzt den Bogen zu Corona-Verstößen spannen will. Identitätsfeststellungen & Platzverweisungen fallen für die Privaten weg, weil hoheitliche Befugnisse.

              • @Thomas Brunst:

                Klar - Wir dürfen alle gespannt sein

                unterm—- & wo mer grad am Blödeln -



                Abschleppunternehmen - sind ein feines Stichwort. Die wurden erst richtig groß dank OVG MS. Hatten wir in Westfälisch Sibirien wg Verkehrsbehinderung jaodernein - noch Beweis erhoben etc.



                Staunten wir nicht schlecht was die Herren Oberrichter kontra legem aus dem Hut zauberten*: “Darauf kommt es all nicht an!“ Die “flächendeckende" Abschleppung konnte beginnen - 🤙🤑 -

                unterm——-*



                1. “Hatte da einer nen Schlepper in der Familie - 🤫 - ?“



                2. In de ahl Colonia-Abschleppzentrale -



                Kannste viel Kultur machen. Anfangs noch sogar Rockkonzerte durche Nacht.



                Hörte in der Grube kein Schwein.



                3. Tipp - Lamborghini & ähnliche jenseits 150.tsd Ocken Schlitten - wa!



                Schleppt niemand ab: Ein Kratzer & schon sind schlappe 30.tsd fällig.



                Nö. Die Verwaltungshelfer können rechnen & sind doch nicht blöd! - 😂 -

                So geht das

  • Zu der Qualifizierung im Sicherheitsdiest sei folgendes gesagt: die Unterrichtung ist in der Tat rudimentär außerdem dürfen Unterrichtete gar nicht im öffentlichen Raum Eingesetzt werden (zumindest nicht in Niedersachsen). Deshalb gibt es die Sachkundeprüfung, wie der Name schon sagt, findet am Ende eine Prüfung statt. Da auch diese noch etwas rudimentär ist gibt es 2 IHK Ausbildung, eine 2 und eine 3 jährige Ausbildung: Servicekraft (2J) und Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Diese ist mehr als ausreichend für die Tätigkeit im Ordnungsdienst/Amt. Das Problem ist, dass Fachkräfte besser und nach Tarifvertrag bezahlt werden, jedoch aufgrund des hohen Preises selten vom Kunden gefordert werden. Das liegt auch daran, dass es kaum Auflagen/Vorgaben gibt wo eine Fachkraft verpflichtend eingesetzt werden muss. Dies führt dazu, dass die meisten Ausgebildeten als Angestellte im Sicherheitsdienst beschäftigt werden und nur bei einzelnen Aufträgen den Fachkraftlohn bekommen und die restlichen Zeit Mindestlohn oder je nach Arbeitgeber den Satz der Sachkundeprüfung (der auch Mindestlohnniveau hat). Tarifverträge schwanken stark nach Bundesländern, einfach gesagt NRW hat quasi den besten, während in Niedersachsen die Tarifverträge unvorteilhaftweise nicht von Verdi sondern von der Gewerkschaft öffentlichen Dienst (GÖD) verhandelt werden. Was diese mit privaten Sicherheitsunternehmen am Hut hat ist fraglich.



    Grade weil es eine schwierige Branche ist, würde eine Jobschaffung für Menschen mit der Ausbildung dazu führen, dass es mehr seriöse Angestellte gibt und weniger schwarze Schafe. Ein bisschen Solidarität und Awareness für die Mitarbeiter*innen im Sicherheitsdienst die grade zu Coronazeiten wichtige Infrastruktur wie Krankenhäuser, Supermärkte und Quarantäneeinrichtungen schützen und dafür nicht nur kaum sondern gar keine Anerkennung erfahren, sondern eher angefeidet werden und unter einem (teilweise berechtigten) schlechten Image der Branche leiden.

  • Mit Diskussionen um dieses Thema hat man in Bayern nicht lange aufgehalten. Innenminister Joachim Herrmann kuschelt schon sehr lange mit der bayerischen Sicherheitswirtschaft und würde diese gerne – stärker als bisher – in “police private partnership“ einbinden.



    Im September '20 ließ die Stadt Olching ihre BürgerInnen wissen: “(...) ...dass angesichts der Coronagefahr auch an Markttagen am Nöscherplatz Identitätsfeststellungen durch den dort tätigen Sicherheitsdienst erfolgen und bei vorsätzlichen Vergehen - zum Beispiel der Verweigerung, eine Maske zu tragen - Bußgelder bis zu 2500 Euro verhängt werden sollen. (...)“ (Süddeutsche Zeitung, 20.09.20)



    www.sueddeutsche.d...ollieren-1.5038470



    Die örtliche CSU hatte sich - trotz des in der Bundesrepublik Deutschland existierenden staatlichen Gewaltmonopols – dafür eingesetzt!

    • @Thomas Brunst:

      Ein Skandal. Klar.

      Aber einfach den anschlußverwendeten



      Siggi-Plopp el ÖPP - aka - Sigmar Gabriel - mal als Chefgutachter & Erfahungsjuristenvollhorst - um eine “Öffentlich Private Partnerschippe“



      Geistigen 🧠Sand bitten. Gellewelle!



      Macht der zonenrandgebiet Geförderte!



      Wie immer ahnungslos aber Plopp🕳🕳



      Nur’n Micro hinhalten - Patte - Löwt! 😂

      unterm——- wiki —



      “ Sigmar Hartmut Gabriel (* 12. September 1959 in Goslar) ist ein ehemaliger deutscher ... was ihm in Anlehnung an den Sänger Iggy Pop den Spitznamen Siggi Pop ...“ - 😱 - 👹 - 🤑 -

      So geht das

      • @Lowandorder:

        Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - nochens -





        Iggy Pop? Da irrt wohl Wikipedia. www.tagesschau.de/...sche-bank-105.html



        "Der Ex-Vizekanzler und multiple Minister, SPD-Chef, Ministerpräsident, Lehrer und Pop-Beauftragte redet vor Volkswirtschaftlern über eine Pandemie. "Das zeichnet Deutschland irgendwie aus, was Menschen hier werden können", sagt er. "



        www.faz.net/aktuel...acht-16920813.html