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Sexualstraftat an CorinnaDas Geständnis reicht nicht

Die sächsische Polizei will sich im Fall der vergewaltigten und getöteten Corinna nicht allein auf die Worte eines Betrunkenen verlassen und ermittelt weiter.

Mord an der neunjährigen Corinna: Der mutmaßliche Täter hat gestanden. Bild: dpa

DRESDEN taz | Auch nach der Verhaftung des mutmaßlichen Vergewaltigers und Mörders der neunjährigen Corinna im sächsischen Eilenburg werden weiterhin Spuren und Beweismittel gesichert. "Der Fall ist für uns noch nicht abgeschlossen", sagte Landespolizeipräsident Bernd Merbitz. Es handele sich jedoch um normale kriminalistische Routinearbeit, "um den Fall rund zu machen", betonte eine Sprecherin der Polizeidirektion Westsachsen. So werden das Gartengrundstück des Tatverdächtigen und weitere seiner Aufenthaltsorte untersucht, um den vermuteten Tatort zu identifizieren.

Das neunjährige Mädchen war am Dienstag nicht nach Hause zurückgekehrt und tags darauf tot im Fluss Mulde aufgefunden worden. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung war Lutz Peter Sch. am späten Samstagabend als mutmaßlicher Täter gefasst worden. Noch am Vormittag desselben Tages wollen ihn Einwohner unter den 800 Eilenburgern gesehen haben, die der Ermordeten in der Eilenburger Stadtkirche gedachten. Als einer der ersten soll er ein Licht für sie angezündet haben. Bei seiner Festnahme hatte Sch. 2,8 Promille Alkohol im Blut. Als er danach stockend sein Geständnis ablegte, habe er sich nach Polizeiangaben selbst aber als vernehmungsfähig bezeichnet. Auch die Beamten schätzten ihn so ein.

Allein auf dieses Geständnis will die zuständige Leipziger Staatsanwaltschaft aber nicht bauen. Deshalb sollten alle "Puzzleteile" für eine lückenlose Beweisführung in einem Prozess gesammelt werden, sagte Sprecher Ricardo Schulz. Die Polizei hält das Geständnis aber für glaubhaft. Sch. besitze offensichtlich exklusives Täterwissen, meinte Landespolizeipräsident Merbitz.

Auf Anraten seines Anwalts Stefan Constabel hatte sich der Tatverdächtige bei seiner zweiten Vernehmung nicht mehr geäußert. Er habe seinen Mandanten bei der ersten Begegnung in einem "erschreckenden Zustand" vorgefunden, sagte er der Leipziger Volkszeitung. Seine Verwirrung hänge offenbar mit starken Entzugserscheinungen zusammen. Mittlerweile ist Sch. in eine Einzelzelle eines Leipziger Gefängnisses eingeliefert worden. Ein Arzt und ein Psychologe, die ihn untersuchten, schätzen ihn nicht als suizidgefährdet ein.

Die Familie der Ermordeten hat die Nachricht von der Festnahme des mutmaßlichen Täters mit Erleichterung aufgenommen. Nach Angaben ihrer Anwältin soll aber die Beerdigung Corinnas unter Ausschluss der Öffentlichkeit still und im engsten Verwandten- und Freundeskreis stattfinden. Das politische Echo in diesem Aufsehen erregenden Mordfall bleibt bislang zurückhaltend. So mahnte beispielsweise Sachsens SPD-Generalsekretär Dirk Panter mehr präventive Arbeit anstelle einer Debatte um schärfere Strafen an. Die NPD, die bereits einen Trauerzug in Eilenburg missbrauchen wollte, tut das Gegenteil. Ihr Landtags-Fraktionsvorsitzender Holger Apfel forderte erneut eine öffentlich zugängliche Sexualstraftäterdatei, ein Denkmal gegen Kindesmissbrauch in Leipzig sowie einen Volksentscheid zur Wiedereinführung der Todesstrafe.

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28 Kommentare

 / 
  • O
    ole

    @vic

     

    Nee, die Polizei hat doch kein Täterwissen "inclusive".

     

    Die Polizei nimmt an, daß der Tatverdächtige bei seinem Verhör bzw. Geständnis Fakten zu Protokoll gegeben hat, die nur der Täter wissen kann. Zumindest geht man davon aus, daß es so ist. Und das nennt man exklusives Täterwissen.

    Zitat:

    "Sch. besitze offensichtlich exklusives Täterwissen, meinte Landespolizeipräsident Merbitz."

    Mit Sch. ist der Tatverdächtige gemeint.

     

    Und ich denke mal nicht, daß die Polizei in einem solchen Fall der Staatsanwaltschaft irgendwelche Informationen vorenthält.

  • V
    vic

    Liebe® ole

    So war das nicht gemeint. Selbstvertändlich kann man nicht davon ausgehen, dass dermaßen Angetrunkene wissen was sie reden und sie sollten nach Ausnüchterung befragt werden..

    Trotzdem bleibt von Interesse, welches Täterwissen hat wohl die Polizei exclusiv?

  • B
    Blub

    Was ich mich immer wieder frage, wieso vernimmt die Polizei in diesem Zustand Menschen?

     

    Es dürfte doch bekannt sein, dass so ein Geständnis immer angefechtet wird und wenn sie keine weiteren Beweise finden erleichtert das sogar die Argumentation.

     

    Ich möchte übrigens nicht wissen, wie viele Leute ein falsches Geständnis ablegen würden in diesem Zustand, vor allem wenn man davon ausgehen muss, dass die Staatsgewalt mal wieder psychische und physische Gewalt angewendet hat.

  • O
    ole

    Liebe® @vic,

    lesen Sie doch bitte den Artikel genau, bevor Sie gleich wieder auf ALLE schießen, die irgendwie mit Staat und Polizei zu tun haben.

     

    Natürlich ist der Staatsanwaltschaft das Geständnis inklusive des Täterwissens bekannt.

    Man hält das Geständnis für glaubhaft und möchte lediglich eine lückenlose Beweisführung. Und das ist absolut notwendig. Denn Sie können davon ausgehen, daß der Anwalt jede Chance nutzen wird, den Tatverdächtigen irgendwie rauszuhauen. Und Sie wissen doch genau, wie groß der Aufschrei dann ist. "Warum ermittelte Polizei nicht?, Staatsanwaltschaft verließ sich nur auf Geständnis eines Betrunkenen..." et cetera. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, wo Geständnisse widerrufen wurden oder wo scheinbar sichere Indizienprozesse doch nicht zur Verurteilung eines vermeintlichen Täters führten. Und bitte, Sachsens Polizei ist nun wirklich nicht verdächtig, Mörder und Vergewaltiger vor dem Staatsanwalt zu schützen.

  • A
    ama.dablam

    @vic:

     

    keine Bange, auch in Sachsen sind Polizeibeamte strafprozessual Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Was anderes steht in dem Artikel auch nicht. Da war wohl der Wunsch der Vater der Neurose...

  • V
    vic

    Was ist denn das nun wieder.

    Die Polizei besitzt "exklusives Täterwissen" das sie nicht der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellte?

    Ich habe den Eindruck, Sachsen hat seine eigene Regeln.

  • T
    Tom

    Ich habe die beiden Artikel zu den oben angegeben Suchwörtern gelesen und muss zugeben, dass ich so etwas nicht für möglich gehalten hätte, UNGLAUBLICH!!! Die Wut und auch die Verzweifelung nicht selbst handeln zu können, müssen einem das Leben zur Hölle auf Erden machen. Ich hoffe dass Sie und Ihre Familie irgendwann doch einen Weg finden mit dieser furchtbaren Tat umzugehen und ein wenig mehr Frieden finden können!

  • RK
    R. Klug

    Bitte richtig lesen: Die Polizei hält das Geständnis für glaubhaft, will lediglich eine lückenlose Beweisführung gewährleisten. Davon, den mutmasslichen Täter davonkommen zu lassen, ist nicht die Rede.

  • H
    Hoffentlich...

    ...findet die Polizei genug Beweise, die ein Geständnis überflüssig machen. Die Höchststrafe ist die einzig mögliche Konsequenz. Nie wieder darf dieses Individuum frei herumlaufen.

     

    Das solche Fälle immer wieder von selbstdarstellenden Anwälten zur Befriedigung Ihrer Proflierungssucht genutzt werden, ist leider nicht zu verhindern. Diese Anwälte bewegen sich moralisch auf unterster Stufe. Ganz gleich, ob sie nach dem Gesetz handeln oder nicht.

  • A
    antichrist

    @christ: gute besserung!!

  • MA
    Marko aus Leipzig

    Auch nach den langen Jahren: Mein tiefempfundenes Beileid.

     

    Ich meine: Dieser Staat ist nicht in der Lage, seine Kinder zu schützen. Deshalb ist er es nicht wert, Staat genannt zu werden.

     

    Fordert man hingegen härtere Strafen - so wird man einfach und schell in die Ecke der Nazis gestellt. Ja nicht drüber reden, dass könnte peinlich sein, gerade im Wahlkampf. Pfui, mir ekelt.

  • C
    christ

    Nachtragen möchten wir noch, dass uns zwei Mordprozesse zugemutet wurden. Bei dem zweiten Prozeß bekam der zwar Verurteilte, aber für uns nur mögliche Täter "zwei Verteidiger" und mit 29 Jahren eine "Jugendgerichtshelferin".

    Wir mussten einen Antrag stellen, um als "Zuschauer" zu diesem Prozeß zugelassen zu werden. Wir durften weder Fragen stellen, noch einen Anwalt zum Prozeß mitnehmen. Wie soll man da an ein gerechtes Urteil und ein gerechtes Gericht glauben.

    Nach der schlimmen Nachricht vom Mord an unserer Tochter kam zu uns, weder ein "sogenannter Seelsorger", noch erhielten wir psychologische Betreuung und wurden nur mit Beruhigungsspritzen und Tabletten am Leben gehalten.

    Wir haben trotz, oder gerade deswegen zum christlichen Glauben gefunden, ohne Kirche, ohne Religions- oder Glaubensgemeinschaft und leben heute als "einsame Christen". Den Glauben an eine "tröstende Kirche" und eine "gerechte Justiz" haben wir aber verloren.

    In der Bibel, die ich früher als Märchenbuch tituliert habe, haben wir bei unserer täglichen Bibellese folgende Worte gelesen:

    Prediger 3, Vers 16:

    Noch etwas habe ich in dieser Welt beobachtet.

    Wo Recht gesprochen und für Gerechtigkeit gesorgt werden sollte,da herrscht schreiendes Unrecht.

    Jesaja 59, Vers 14:

    Von Recht und Gerechtigkeit ist nichts mehr zu finden.Ehrlichkeit und Redlichkeit sind auf dem Marktplatz nicht mehr gefragt.

    Zuverlässigkeit gibt es nicht mehr.

    Wer sich vom Unrecht fernhält, 

    dem spielen die anderen übel mit.

  • C
    christ

    Was ist das für eine Welt ???

    Unsere Tochter wurde 1993 ermordet. Zwei mögliche Täter wurden uns präsentiert. Heute, nach über 16 Jahren können wir noch immer nicht mit Sicherheit sagen, wer der Mörder unserer Tochter ist.

     

    Näheres:

    Google-Suche:

    "Herr Hiob sinnt auf Rache"

    und

    "Wiegen zwei Morde leichter als einer".

     

    Der Zweite, und für uns nur "mögliche Täter" legte ein Geständnis ab, um in den Genuss der Jugendstrafe zu kommen. Es gibt keinen einzigen Beweis für eine Täterschaft. Aber er wurde verurteilt. Auf unsere Schreiben mit Fragen und Zweifel an die Jusitzministerin Merk erhalten wir keine Antwort.

    Auch der "mutmaßliche Täter von Corinna legte ein Geständnis ab, das nun auf einmal nichts zählen soll. Immer gerade so, wie es für die Angeklagten zum Nutzen ist.

    Von wegen Opferschutz kommt vor Täterschutz. Wir mussten leidvoll erleben, welche Betreuung die Täter erhalten, während man uns alleine ließ. Der Theologe Friedrich Schorlemmer hat geschrieben:

    Der Rechtsstaat lässt den Tätern das Zugute kommen, was er den Opfern verweigert.

  • C
    christ

    Was ist das für eine Welt ???

    Unsere Tochter wurde 1993 ermordet. Zwei mögliche Täter wurden uns präsentiert. Heute, nach über 16 Jahren können wir noch immer nicht mit Sicherheit sagen, wer der Mörder unserer Tochter ist.

     

    Näheres:

    Google-Suche:

    "Herr Hiob sinnt auf Rache"

    und

    "Wiegen zwei Morde leichter als einer".

     

    Der Zweite, und für uns nur "mögliche Täter" legte ein Geständnis ab, um in den Genuss der Jugendstrafe zu kommen. Es gibt keinen einzigen Beweis für eine Täterschaft. Aber er wurde verurteilt. Auf unsere Schreiben mit Fragen und Zweifel an die Jusitzministerin Merk erhalten wir keine Antwort.

    Auch der "mutmaßliche Täter von Corinna legte ein Geständnis ab, das nun auf einmal nichts zählen soll. Immer gerade so, wie es für die Angeklagten zum Nutzen ist.

    Von wegen Opferschutz kommt vor Täterschutz. Wir mussten leidvoll erleben, welche Betreuung die Täter erhalten, während man uns alleine ließ. Der Theologe Friedrich Schorlemmer hat geschrieben:

    Der Rechtsstaat lässt den Tätern das Zugute kommen, was er den Opfern verweigert.

  • O
    ole

    @vic

     

    Nee, die Polizei hat doch kein Täterwissen "inclusive".

     

    Die Polizei nimmt an, daß der Tatverdächtige bei seinem Verhör bzw. Geständnis Fakten zu Protokoll gegeben hat, die nur der Täter wissen kann. Zumindest geht man davon aus, daß es so ist. Und das nennt man exklusives Täterwissen.

    Zitat:

    "Sch. besitze offensichtlich exklusives Täterwissen, meinte Landespolizeipräsident Merbitz."

    Mit Sch. ist der Tatverdächtige gemeint.

     

    Und ich denke mal nicht, daß die Polizei in einem solchen Fall der Staatsanwaltschaft irgendwelche Informationen vorenthält.

  • V
    vic

    Liebe® ole

    So war das nicht gemeint. Selbstvertändlich kann man nicht davon ausgehen, dass dermaßen Angetrunkene wissen was sie reden und sie sollten nach Ausnüchterung befragt werden..

    Trotzdem bleibt von Interesse, welches Täterwissen hat wohl die Polizei exclusiv?

  • B
    Blub

    Was ich mich immer wieder frage, wieso vernimmt die Polizei in diesem Zustand Menschen?

     

    Es dürfte doch bekannt sein, dass so ein Geständnis immer angefechtet wird und wenn sie keine weiteren Beweise finden erleichtert das sogar die Argumentation.

     

    Ich möchte übrigens nicht wissen, wie viele Leute ein falsches Geständnis ablegen würden in diesem Zustand, vor allem wenn man davon ausgehen muss, dass die Staatsgewalt mal wieder psychische und physische Gewalt angewendet hat.

  • O
    ole

    Liebe® @vic,

    lesen Sie doch bitte den Artikel genau, bevor Sie gleich wieder auf ALLE schießen, die irgendwie mit Staat und Polizei zu tun haben.

     

    Natürlich ist der Staatsanwaltschaft das Geständnis inklusive des Täterwissens bekannt.

    Man hält das Geständnis für glaubhaft und möchte lediglich eine lückenlose Beweisführung. Und das ist absolut notwendig. Denn Sie können davon ausgehen, daß der Anwalt jede Chance nutzen wird, den Tatverdächtigen irgendwie rauszuhauen. Und Sie wissen doch genau, wie groß der Aufschrei dann ist. "Warum ermittelte Polizei nicht?, Staatsanwaltschaft verließ sich nur auf Geständnis eines Betrunkenen..." et cetera. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, wo Geständnisse widerrufen wurden oder wo scheinbar sichere Indizienprozesse doch nicht zur Verurteilung eines vermeintlichen Täters führten. Und bitte, Sachsens Polizei ist nun wirklich nicht verdächtig, Mörder und Vergewaltiger vor dem Staatsanwalt zu schützen.

  • A
    ama.dablam

    @vic:

     

    keine Bange, auch in Sachsen sind Polizeibeamte strafprozessual Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Was anderes steht in dem Artikel auch nicht. Da war wohl der Wunsch der Vater der Neurose...

  • V
    vic

    Was ist denn das nun wieder.

    Die Polizei besitzt "exklusives Täterwissen" das sie nicht der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellte?

    Ich habe den Eindruck, Sachsen hat seine eigene Regeln.

  • T
    Tom

    Ich habe die beiden Artikel zu den oben angegeben Suchwörtern gelesen und muss zugeben, dass ich so etwas nicht für möglich gehalten hätte, UNGLAUBLICH!!! Die Wut und auch die Verzweifelung nicht selbst handeln zu können, müssen einem das Leben zur Hölle auf Erden machen. Ich hoffe dass Sie und Ihre Familie irgendwann doch einen Weg finden mit dieser furchtbaren Tat umzugehen und ein wenig mehr Frieden finden können!

  • RK
    R. Klug

    Bitte richtig lesen: Die Polizei hält das Geständnis für glaubhaft, will lediglich eine lückenlose Beweisführung gewährleisten. Davon, den mutmasslichen Täter davonkommen zu lassen, ist nicht die Rede.

  • H
    Hoffentlich...

    ...findet die Polizei genug Beweise, die ein Geständnis überflüssig machen. Die Höchststrafe ist die einzig mögliche Konsequenz. Nie wieder darf dieses Individuum frei herumlaufen.

     

    Das solche Fälle immer wieder von selbstdarstellenden Anwälten zur Befriedigung Ihrer Proflierungssucht genutzt werden, ist leider nicht zu verhindern. Diese Anwälte bewegen sich moralisch auf unterster Stufe. Ganz gleich, ob sie nach dem Gesetz handeln oder nicht.

  • A
    antichrist

    @christ: gute besserung!!

  • MA
    Marko aus Leipzig

    Auch nach den langen Jahren: Mein tiefempfundenes Beileid.

     

    Ich meine: Dieser Staat ist nicht in der Lage, seine Kinder zu schützen. Deshalb ist er es nicht wert, Staat genannt zu werden.

     

    Fordert man hingegen härtere Strafen - so wird man einfach und schell in die Ecke der Nazis gestellt. Ja nicht drüber reden, dass könnte peinlich sein, gerade im Wahlkampf. Pfui, mir ekelt.

  • C
    christ

    Nachtragen möchten wir noch, dass uns zwei Mordprozesse zugemutet wurden. Bei dem zweiten Prozeß bekam der zwar Verurteilte, aber für uns nur mögliche Täter "zwei Verteidiger" und mit 29 Jahren eine "Jugendgerichtshelferin".

    Wir mussten einen Antrag stellen, um als "Zuschauer" zu diesem Prozeß zugelassen zu werden. Wir durften weder Fragen stellen, noch einen Anwalt zum Prozeß mitnehmen. Wie soll man da an ein gerechtes Urteil und ein gerechtes Gericht glauben.

    Nach der schlimmen Nachricht vom Mord an unserer Tochter kam zu uns, weder ein "sogenannter Seelsorger", noch erhielten wir psychologische Betreuung und wurden nur mit Beruhigungsspritzen und Tabletten am Leben gehalten.

    Wir haben trotz, oder gerade deswegen zum christlichen Glauben gefunden, ohne Kirche, ohne Religions- oder Glaubensgemeinschaft und leben heute als "einsame Christen". Den Glauben an eine "tröstende Kirche" und eine "gerechte Justiz" haben wir aber verloren.

    In der Bibel, die ich früher als Märchenbuch tituliert habe, haben wir bei unserer täglichen Bibellese folgende Worte gelesen:

    Prediger 3, Vers 16:

    Noch etwas habe ich in dieser Welt beobachtet.

    Wo Recht gesprochen und für Gerechtigkeit gesorgt werden sollte,da herrscht schreiendes Unrecht.

    Jesaja 59, Vers 14:

    Von Recht und Gerechtigkeit ist nichts mehr zu finden.Ehrlichkeit und Redlichkeit sind auf dem Marktplatz nicht mehr gefragt.

    Zuverlässigkeit gibt es nicht mehr.

    Wer sich vom Unrecht fernhält, 

    dem spielen die anderen übel mit.

  • C
    christ

    Was ist das für eine Welt ???

    Unsere Tochter wurde 1993 ermordet. Zwei mögliche Täter wurden uns präsentiert. Heute, nach über 16 Jahren können wir noch immer nicht mit Sicherheit sagen, wer der Mörder unserer Tochter ist.

     

    Näheres:

    Google-Suche:

    "Herr Hiob sinnt auf Rache"

    und

    "Wiegen zwei Morde leichter als einer".

     

    Der Zweite, und für uns nur "mögliche Täter" legte ein Geständnis ab, um in den Genuss der Jugendstrafe zu kommen. Es gibt keinen einzigen Beweis für eine Täterschaft. Aber er wurde verurteilt. Auf unsere Schreiben mit Fragen und Zweifel an die Jusitzministerin Merk erhalten wir keine Antwort.

    Auch der "mutmaßliche Täter von Corinna legte ein Geständnis ab, das nun auf einmal nichts zählen soll. Immer gerade so, wie es für die Angeklagten zum Nutzen ist.

    Von wegen Opferschutz kommt vor Täterschutz. Wir mussten leidvoll erleben, welche Betreuung die Täter erhalten, während man uns alleine ließ. Der Theologe Friedrich Schorlemmer hat geschrieben:

    Der Rechtsstaat lässt den Tätern das Zugute kommen, was er den Opfern verweigert.

  • C
    christ

    Was ist das für eine Welt ???

    Unsere Tochter wurde 1993 ermordet. Zwei mögliche Täter wurden uns präsentiert. Heute, nach über 16 Jahren können wir noch immer nicht mit Sicherheit sagen, wer der Mörder unserer Tochter ist.

     

    Näheres:

    Google-Suche:

    "Herr Hiob sinnt auf Rache"

    und

    "Wiegen zwei Morde leichter als einer".

     

    Der Zweite, und für uns nur "mögliche Täter" legte ein Geständnis ab, um in den Genuss der Jugendstrafe zu kommen. Es gibt keinen einzigen Beweis für eine Täterschaft. Aber er wurde verurteilt. Auf unsere Schreiben mit Fragen und Zweifel an die Jusitzministerin Merk erhalten wir keine Antwort.

    Auch der "mutmaßliche Täter von Corinna legte ein Geständnis ab, das nun auf einmal nichts zählen soll. Immer gerade so, wie es für die Angeklagten zum Nutzen ist.

    Von wegen Opferschutz kommt vor Täterschutz. Wir mussten leidvoll erleben, welche Betreuung die Täter erhalten, während man uns alleine ließ. Der Theologe Friedrich Schorlemmer hat geschrieben:

    Der Rechtsstaat lässt den Tätern das Zugute kommen, was er den Opfern verweigert.