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Senat segnet Polizeigesetz ab

■ Novelle mit Videoüberwachung, ohne Todesschuss

Der Bremer Senat hat gestern ein neues Bremisches Polizeigesetz abgesegnet. Die Novelle soll im Februar in der Innendeputation und dann in der Bürgerschaft diskutiert werden. Nachdem am Montag noch letzte Kompromisse formuliert wurden, wird nun eine reibungslose parlamentarische Beschlussfassung erwartet. Allerdings ist die heiß umstrittene Regelung über einen polizeilichen Todesschuss noch nicht enthalten. Ebenso wenig eine Wegweisungsregelung.

Über diese beiden Punkte herrscht in der Koalition aber grundsätzlich Einvernehmen. So heißt es im Senatsbeschluss, eine Regelung zum polizeilichen Wegweisungsrecht solle in einem späteren Gesetzentwurf erfolgen. Die Regelung soll ermöglichen, dass beispielsweise schlagende Ehemänner aus der Familienwohnung gewiesen werden können. Allerdings soll ein entsprechendes Bundesgesetz abgewartet werden. Zur zwischen den Koalitionären verabredeten Regelung zum Todesschuss sagte Innensenator Bernt Schulte (CDU): „Wir wollen im Laufe des Gesetzgebungsprozesses eine Regelung finden, die den Schusswaffengebrauch von Polizeibeamten mit vermutlich tödlicher Wirkung auf eine verfassungsrechtlich einwandfreie Grundlage stellt.“

Außerdem sollen künftig öffentliche Plätze videoüberwacht werden. Platzverweise werden nur dann mit Gewahrsam geahndet, wenn von der Person, die den Verweis miss-achtet, auch Gefahr ausgeht. ede

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