: Senat rückt Polizeiakten raus
Mit einer Einstweiligen Anordnung am Mittwoch abend hat das Hamburger Verfassungsgericht den Senat verpflichtet, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß (PUA) zum Polizeiskandal alle Dienst- und Ermittlungsakten von Innenbehörde und Polizeiführung zur Verfügung zu stellen. Die ersten Akten wurden bereits gestern zum PUA-Büro gebracht. Die Aufklärungsarbeit könne „nun zügig vonstatten gehen“, kommentierte PUA-Vorsitzender Ulrich Karpen (CDU).
Der Hamburger Senat hatte sich monatelang geweigert, dem PUA die Akten zur Verfügung zu stellen, weil es „datenschutzrechtliche Bedenken“ gebe. Das Verfassungsgericht ordnete nun an, daß die Akten „unverzüglich“ an den PUA herauszugeben seien. Dieser dürfe über die „personenbezogenen Daten vorläufig nur in nichtöffentlicher Sitzung und unter Wahrung der Vertraulichkeit“ verhandeln. Ein Grundsatzurteil des höchsten Hamburger Gerichts soll in drei Monaten ergehen. smv
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