: Senat lehnt Kostenübernahme ab
■ Hansetor-Streit in Ausschuß vertagt / Gelände nicht bebaubar?
Die Bremer Stadtbürgerschaft hat es gestern mit den Stimmen der großen Koalition abgelehnt, den Bewohnern des Hansetor-Viertels zuzusichern, daß die nachträglichen Kosten einer möglicherweise erforderlichen Sanierung des Bodens nicht an ihnen hängenbleiben würden. Alle anderen Punkte des gemeinsamen Antrages von AfB und Grünen zur Aufklärung des umstrittenen Interhomes-Bauvorhabens überwies die Bürgerschaft an die Ausschüsse.
72 Einfamilienhäuser sind in den letzten Jahren auf dem Gelände entstanden, daß seit 100 Jahren industriell genutzt wird. 1989 schon vor dem Ankauf hatte der Altlasten-Referent Wundes des Umweltresssorts der Baufirma zugesichert: „Ingesamt bestehen gegen eine Wohnbebauung auf diesem Gelände keine Bedenken“. Auf derartige Zusagen beruft sich die Baufirma, seitdem seit 1990 Hinweise auf Gifte im Boden und im Grundwasser gefunden wurden (vgl. taz 7.6./12.6.).
Die Bürgerschaftsdebatte brachte keine neuen Erkenntnisse. Der CDU-Abgeordnete Dittrich meinte nur, die Baugenehmigung sei 1992 von dem grünen Bausenator erteilt worden, jetzt bestehe kein Grund zur Hektik. Die SPD-Abgeordnete Carmen Emigholz kritisierte, AfB und Grüne würden die Bevölkerung verunsichern mit ihrer Kampagne. „Fast fahrlässig“ fand das auch Umweltsenatorin Tine Wischer: „Sie schüren Ängste ohne Rücksicht auf Verluste.“
Das wiesen AfB und Grüne klar zurück: „Ich habe Wasser aus einem Brunnen hochholen lassen – das riecht man, daß da Karbolineum (Teeröl) drin ist“, sagte Lisa Wargalla. Auf ihre Frage, wie sie zu dem „Persilschein“ des Altlasten-Referenten von 1989 stehe, antwortete die Umweltsenatorin nicht. Derselbe Altlasten-Referent Wundes hatte 1991 in einem internen Vermerk geschrieben, wenn die Baufirma ein „ehemals industriell genutztes Grundstück bewußt ohne Rückgriffsklausel in Bezug auf Altlasten“ kaufe, dann handele sie „mindestens schlichtweg leichtfertig“. 1995 schrieb er, daß „der Nachweis der wohnbebaulichen Nutzbarkeit des Grundstücks im Nachhinein als nicht geführt angesehen werden“ müsse.
Die Senatorin behauptete in der Bürgerschaft, auch 1989 habe ihre Behörde der Bebauung nur unter Auflagen zugestimmt(keine Kinderspielplätze, keine Nutzgärten und keine Gartenbrunnen). Es habe „keine Notwendigkeit gegeben, andere Auflagen zu formulieren“. Dagegen verweist die Baufirma zu Recht darauf, daß in keiner Unterlage der Behörde von 1989 irgendwelche Auflagen zu finden sind. Insbesondere wären die potentiellen Käufer gewarnt gewesen, wenn das stimmen würde, was die Senatorin da gesagt hat. K.W.
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