Die Selektorenliste zeigt, wen die NSA in Deutschland ausspähte. Jetzt hat Karlsruhe entschieden: Die Bundesregierung muss sie nicht herausgeben.
Die Überwachungskommission des Bundestags hat keinen Anspruch auf Herausgabe der NSA-Selektoren. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Der Bundesnachrichtendienst hat vorschriftswidrig Ziele in EU- und Nato-Staaten ausgespäht. Jetzt gibt es personelle Konsequenzen.
Es seien beim BND „einige Dinge schiefgelaufen“. Die SPD fordert eine Radikalreform des BND, die Grünen fühlen sich vom Kanzleramt belogen.
Offenbar hatte auch der BND befreundete Staaten im Visier. Abgeordnete sind empört, der Justizminister fordert „strengere Regeln“.
Der Bundesnachrichtendienst hat wie die NSA befreundete Staaten ausgespäht. Dazu hat er eigene, möglicherweise problematische Selektoren eingesetzt.
Wer offen kommuniziert, muss damit rechnen, abgehört zu werden. So sieht es der Ex-BND-Chef August Hanning. Am Freitag sagte er im NSA-Ausschuss aus.
Die Opposition reicht in Karlsruhe Klage gegen die Regierung ein. Sie fordert die Herausgabe der NSA-Selektorenliste an den Untersuchungsausschuss.
Eigentlich soll Ex-Richter Kurt Graulich die NSA-Selektorenliste prüfen. Nebenbei kämpft er auch gegen die Vorratsdatenspeicherung.
BND-Chef Gerhard Schindler räumt Fehler ein, ihn selbst aber träfe keine Schuld. Derweil tauchen 450.000 neue NSA-Selektoren auf.
Grüne und Linke empören sich lautstark über Merkel und die Geheimdienste. Doch die SPD rückt näher an die Union heran.
Die Aufklärung des BND-Skandals kommt keinen Millimeter voran. Deshalb muss das Verzeichnis der monierten Suchbegriffe ans Tageslicht.