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Segnung gleichgeschlechtlicher PaareUm Himmels Willen

Die evangelische Landeskirche Württemberg führt als eine der letzten die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ein. Doch den Zwist beendet das nicht.

Die „Offene Kirche“ kritisiert eine „fortgesetzte Diskriminierung“, die Pietisten wettern dagegen Foto: dpa

Karlsruhe taz | Sie tun sich schwer, die Schwaben in der evangelischen Kirche mit gleichgeschlechtlichen Paaren. Während in fast allen evangelischen Landeskirchen in Deutschland eine Segnung oder sogar Trauung von schwulen und lesbischen Paaren möglich ist, stellt sich eine pietistische Minderheit in der württembergischen Landeskirche bis heute quer.

Zuletzt war Landesbischof Frank Otfried July, der sich für eine Segnung einsetzt, im November 2017 mit seinem Vorschlag an einer notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert. Daraufhin hatten über 50 württembergische Gemeindepfarrer in einem gemeinsamen Brief erklärt, dass sie trotz des Beschlusses ihrem Gewissen und Verständnis der Bibel folgen würden und solche Segnungen vornehmen wollen. Damit stand der Bruch der Kirche im Raum.

Nun hat Bischof July einen Kompromiss gefunden: Segnungen schwuler und lesbischer Verbindungen sind dann erlaubt, wenn der betroffene Kirchengemeinderat mit Zweidrittelmehrheit dafür stimmt. Allerdings gilt das nur, solange sie nicht in mehr als einem Viertel der Gemeinden stattfinden. Nur mit dieser etwas skurril klingenden Klausel konnte July verhindern, wieder an der Zweidrittelmehrheit zu scheitern.

Die „Offene Kirche“, eine der größten Gruppierungen innerhalb der evangelischen Landeskirche, lehnt diesen Kuhhandel ab. Julys Kompromiss stelle eine „fortgesetzte Diskriminierung“ der Schwulen und Lesben in der Kirche dar. Sie bemängelte insbesondere, dass ein Jahr nachdem die „Ehe für alle“ eingeführt worden ist, die Kirche sich nur zu einer Segnung unter strenger Reglementierung bereit zeige.

Pietisten stellen sich noch immer quer

Für die Pietisten in der Kirche ist schon der jetzige Beschluss eine Zumutung. Philippus Maier, Pfarrer auf der Schwäbischen Alb und Vertreter der „Lebendigen Gemeinde“, sagte den Stuttgarter Nachrichten: „Dieses Gesetz widerspricht dem Willen Gottes.“ Der Streit zeigt anschaulich, wie weit die evangelischen Christen in Württemberg in einer wichtigen gesellschaftlichen und theologischen Frage auseinanderliegen.

Bischof July hat einen Kompromiss gefunden, für den es keine Zweidrittel­mehrheit braucht

Bischof July verteidigt deshalb den Kompromiss: Mit dem Beschluss sei für schwule und lesbische Paare nun eine Tür geöffnet. Wenn auch nicht in jeder Gemeinde, sei eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nun in der Landeskirche Württemberg möglich. Damit werde den unterschiedlichen Auffassungen der Gemeinden Rechnung getragen.

Die „Offene Kirche“ kündigte an, weiter für das Recht auf ­Trauung gleichgeschlechtlicher Paare zu kämpfen. Im selben Bundesland, nur ein paar Kilometer westlich, ist das kein Problem. Im badischen Landesteil von Baden-Württemberg hat die evangelische Kirche schon seit 2016 die Trauung für alle eingeführt.

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2 Kommentare

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  • „Dieses Gesetz widerspricht dem Willen Gottes.“

    aha? hat ein brennender Busch mit dem geredet oder woher kennt der Mann den Willen seines Gottes?

  • Respekt vor dem Pfarrer Philippus Maier, der anscheinend mit dem lieben Gott auf so vertrautem Fuß steht, dass er dessen Willen genau kennt...