: Seelenfang als Gewerbe anmelden!
Scientology muß in Hamburg geschäftliche Aktivitäten als Gewerbe anmelden. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin bestätigte entsprechende Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg. Damit ist der seit rund elf Jahre dauernde Rechtsstreit zwischen Scientology Hamburg und zwei Bezirksämtern endgültig entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Donnerstag Beschwerden der Organisation gegen die Nichtzulassung von Revisonsanträgen als nicht zulässig zurück, mit denen die beiden Hamburger Urteile aufgehoben werden sollten. Nach dem OVG-Urteil vom Juli 1993 muß Scientology den Verkauf von Büchern, Kursen und dem sogenannten E-Meter als Gewerbe anzeigen. Das oberste Verwaltungsgericht erklärte nun, daß die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung gegenüber einer Religionsgemeinschaft „nach dem Ergebnis einer Abwägung zwischen dem Grundrecht der Religionsfreiheit und gleichgewichtigen Rechtsgütern Dritter, die von einer Gewerbeausübung betroffen sein können, ausgesprochen werden darf“. dpa
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