■ Am Rande: Scientoloy-Mitglied zu Recht gekündigt
Berlin (rtr) – Das Landesarbeitsgericht Berlin sieht in der Mitgliedschaft in der Scientology-Gemeinschaft einen Grund für eine außerordentliche Kündigung. Das Gericht verwarf gestern die Kündigungsklage einer Frau. Die Frau habe durch ihr gesamtes Verhalten schwerwiegend gegen ihre dienstvertraglichen Pflichten verstoßen, heißt es in der Urteilsbegründung. Die in einem Verein zur psychologischen Betreuung Tätige habe es mit abhängigen Personen zu tun gehabt, die leicht zu beeinflussen seien. Zudem habe sie geleugnet, die Scientology-Bewegung zu kennen. (Az: 13 Sa 19/97)
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