: Scientology-Lehre
Wenn sich ein Lehrer dazu bekennt, Mitglied der umstrittenen Scientology-Organisation zu sein, ist dies kein ausreichender Grund für Schüler, vom Unterricht fernzubleiben. Das stellte gestern das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht fest und wies damit die Klage von Eltern aus Ahrensburg ab. Diese wollten ihre Kinder nicht mehr am Unterricht teilnehmen lassen, da der Kunstlehrer sich zu Scientology bekannt hatte. Das Gericht befand, dem Lehrer könnten keine Verstöße gegen Bildungsziele oder verfassungsmäßig geschützte Rechte nachgewiesen werden.
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