: Schwimmverbot für Aidskranke
■ Das Personal des Stadtbads Charlottenburg in der Krummen Straße will Badestunde der Aids-Hilfe verhindern / Nächste Woche „Protestschwimmen“ im Hallenbad
Charlottenburg. Kein Badetag für Aidskranke: Wegen „erheblicher Bedenken des Personals“ hat das Sport- und Bäderamt Charlottenburg die Genehmigung eines wöchentlichen Schwimmtermins für HIV-Positive und Aidskranke im Stadtbad in der Krummen Straße wieder zurückgezogen. Nach taz -Informationen haben die MitarbeiterInnen des Bades mit Arbeitsniederlegungen gedroht und berufen sich dabei auf den dritten Abschnitt der städtischen Bäderordnung. Sie verbietet Personen „mit offenen Wunden“ und „Anstoß erregenden oder übertragbaren Krankheiten“ das Betreten des Bades.
Die Berliner Aids-Hilfe (BAH), die das Schwimmen mitveranstalten wollte, erhielt am 30. Mai, kurz vor dem ersten geplanten Termin am Dienstag dieser Woche, einen abschlägigen Bescheid - obwohl das Amt bereits am 20. April das offizielle Okay gegeben hatte. Briefliche Begründung des Bäderamtsleiters Metz: „Durch eine Informationsveranstaltung mit Mitarbeitern des Gesundheitsamtes sind beim Personal Bedenken und Fragen entstanden.“ Die Frage des Ansteckungsrisikos habe „bis heute nicht mit Sicherheit ausreichend beantwortet werden“ können. Der Antrag der BAH müsse nun auch durch andere Dienststellen „weiter geprüft“ werden.
Während aus der BAH und der Arbeitsgemeinschaft Berliner Positiver (AGB plus) zu hören war, daß die Angestellten des Bades kollektiv mit Streik und Kündigung gedroht hätten, sprachen der zuständige Jugendstadtrat Rabbach (CDU) und Bäderamtsleiter Metz von „großer Unsicherheit“ und einer „gewissen Unruhe“.
Gegenüber der taz waren beide gestern bemüht, herunterzuspielen: Schuld an dem „noch nicht abgeschlossenen Verfahren“ und dem Rückzug der Genehmigung sei eine „unerfahrene“ Mitarbeiterin, die „inzwischen nicht mehr bei uns tätig ist“. Sie habe den Termin „versehentlich“ und übereilt genehmigt. Im Schreiben an die BAH ist allerdings davon nicht die Rede.
Jugendstadtrat Rabbach betonte gegenüber der taz, daß der Antrag nicht „endgültig abschlägig beschieden“ sei. Er sei „sehr interessiert daran, der Aids-Hilfe einen Schwimmtermin in einem öffentlichen Bad zu ermöglichen“. Dieser lasse sich aber „nicht mit Brachialgewalt durchsetzen“.
Kein Verständnis für das Charlottenburger Badeverbot äußerte hingegen die „AGB plus“. Dort sprach man von „Diskriminierung“, „unbegründeter Angst“ und einem „Versagen jahrelanger Aufklärungskampagnen“. Die „AGB plus“ kündigte an, daß am nächsten Dienstag um 15 Uhr ein „Protestschwimmen“ im Stadtbad stattfinden werde, um dem Personal die „Grundlosigkeit von Infektionsängsten zu signalisieren“.
kotte
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