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Schweinekopf vor MoscheeUrteil bestätigt

Ein 43-jähriger Rechtsextremist wurde wegen Anstiftung zu Beleidigung verurteilt. Er hatte Menschen beauftragt, einen Schweinekopf vor einer Moschee abzulegen.

Die Fassade des Landgerichts in Mönchengladbach Foto: Olaf Döring/imago

Mönchengladbach dpa | Im Prozess um einen vor einer Moschee abgelegten Schweinekopf hat das Landgericht Mönchengladbach im Berufungsverfahren das Urteil gegen einen Rechtsextremisten bestätigt. Der justizbekannte 43-Jährige soll demnach vor drei Jahren zwei Komplizen angestiftet haben, einen Schweinekopf vor das muslimische Gotteshaus zu legen und trotz Verbotes im Mai 2020 eine Demonstration gegen Coronamaßnahmen durchgeführt haben.

Das Landgericht bestätigte die viermonatige Bewährungsstrafe für den 43-Jährigen und verwarf seine Berufung gegen zwei erstinstanzliche Urteile. Das Amtsgericht hatte ihn in zwei getrennten Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 2.550 Euro Geldstrafe und wegen Anstiftung zur Beleidigung zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Das sei „ausreichend“, meinte die Richterin und beließ es bei den ausgeurteilten Strafen. Das Landgericht zeigte sich überzeugt, dass der 43-Jährige im Mai 2019 zwei Gleichgesinnte dazu angestiftet hat, vor einer Demonstration unter dem Motto „Wir wollen keine Salafistenschweine“ einen Schweinekopf und Schweineblut vor der Baustelle einer Moschee in Mönchengladbach abzulegen. Die Komplizen wurden bereits rechtskräftig zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.

Der 43-jährige Funktionär der rechten Szene wird in NRW-Verfassungsschutzberichten erwähnt. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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