Schutz vor gefährlichen Stoffen: Neue Giftliste der EU
Die EU-Kommission will in den nächsten Jahren Tausende Stoffe vom Markt nehmen, die etwa als krebserregend oder fortpflanzungsschädigend gelten.
Hormonwirksame Chemikalien, kaum recycelbare Kunststoffe oder krebserregende Flammschutzmittel sollen in den nächsten Jahren aus der EU verschwinden. Das hat sich die EU-Kommission laut einem Arbeitspapier vorgenommen, das am Montag in Brüssel veröffentlicht worden ist. Das Arbeitspapier „Zeitplan für Einschränkungen“ nimmt sich drei Gruppen von Chemikalien vor.
Die erste Gruppe unterliegt bereits Beschränkungen innerhalb der EU-Chemikalienregulierung. Für die zweite Gruppe sind solche Beschränkungen geplant. Die dritte Gruppe umfasst Stoffe, für die es Hinweise gibt, dass eine Beschränkung für sie notwendig sein könnte. Es handele sich um die größte jemals erlassene Maßnahme zur Beseitigung zugelassener Chemikalien, die Stoffe betrifft, gegen die Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsgruppen seit Jahrzehnten kämpfen, lobte das Europäische Umweltbüro (EVB) das Vorhaben.
Auch die Chemikalienexpertin der Grünen im EU-Parlament, Jutta Paulus, ist durchaus angetan. „Es ist gut, dass die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit Formen annimmt und dass die Europäische Kommission erste Schritte zur Verbannung krebserregender Substanzen aus Produkten zur Säuglings- und Kinderpflege unternimmt“, so Paulus. Nicht nachvollziehbar sei, warum krebserregende Substanzen nicht gleich für alle verbrauchernahen Produkte verboten würden.
„Mit dem gruppen- und strukturbasierten Ansatz zur Beurteilung der gesundheitlichen Gefahren von Chemikalien setzt die Kommission dem Hase-und-Igel-Spiel der Industrie ein Ende“, sagt Paulus. Bisher habe die Industrie „Chemikalien, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit in ihrer Anwendung beschränkt wurden, einfach durch ähnliche, oft nicht minder gefährliche Substanzen ersetzt“.
Das Arbeitspapier der EU-Kommission ist Teil der Chemikalienstrategie für eine giftfreie Umwelt im Rahmen des Green Deal. Das Arbeitspapier hat keine gesetzgeberische oder bindende Kraft, sondern stellt einen Arbeitsplan für die Mitarbeiter der Kommission dar. In der Vergangenheit hat sich die chemische Industrie stets wirkmächtig gegen Regulierungen zur Wehr gesetzt.
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