piwik no script img

Schutz für alte Häusergruppen

Eine Erhaltungssatzung hat die Baudeputation gestern für einige Gebäudeensembles am Rand der Bremer Altstadt beschlossen. Die Satzung, die Gebäude nicht ganz so doll wie der Denkmalschutz vor dem Abriss bewahren kann, umfasst den Bereich Stephanikirchhof / Fuhrleutehof, große Teile der Schlachte, den Straßenzug Buchtstraße 8 bis 14/15, den Wall zwischen Sögestraße und Ostertorstraße und den Altenwall zwischen den Häusern 4 und 28. SPD-Bauexperte Carsten Sieling sagte, ein Fall wie der Abriss des Hauses Am Wall 139 solle sich nicht wiederholen. taz