: Schutz für alte Häusergruppen
Eine Erhaltungssatzung hat die Baudeputation gestern für einige Gebäudeensembles am Rand der Bremer Altstadt beschlossen. Die Satzung, die Gebäude nicht ganz so doll wie der Denkmalschutz vor dem Abriss bewahren kann, umfasst den Bereich Stephanikirchhof / Fuhrleutehof, große Teile der Schlachte, den Straßenzug Buchtstraße 8 bis 14/15, den Wall zwischen Sögestraße und Ostertorstraße und den Altenwall zwischen den Häusern 4 und 28. SPD-Bauexperte Carsten Sieling sagte, ein Fall wie der Abriss des Hauses Am Wall 139 solle sich nicht wiederholen. taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen