Schutz für Kreditinstitute: EU will Erhalt von Banken sichern
Die Finanzminister der EU haben sich am Dienstag in Brüssel auf acht Punkte zur Bekämpfung der Bankenkrise geeinigt.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes wirkte erleichtert. "Wir haben die Lehre aus den nicht so glücklichen nationalen Alleingängen der letzten Tage gezogen. Wir werden ein faires Umfeld schaffen, in dem alle Kreditinstitute die gleichen Marktchancen haben", erklärte sie nach dem Treffen der 27 EU-Finanzminister in Luxemburg. Sie habe sich die dänischen und irischen Garantiepläne für deren Banken erläutern lassen und könne feststellen, dass sie den nun von den Finanzministern beschlossenen Grundsätzen entsprächen. Die von Deutschland abgegebene unbegrenzte Garantieerklärung für Sparguthaben schloss Kroes allerdings nicht in ihr Lob ein.
Zugleich verbürgten sich die EU-Staaten für das Überleben aller wichtigen Banken. Bundesfinanzstaatssekretär Jörg Asmussen erklärte in Luxemburg, die EU-Staaten wollten alle "systemrelevanten Finanzinstitute" stützen. Was dies jedoch genau bedeutet, wurde gestern nicht klar. Einen gemeinsamen Rettungsfonds aller EU-Staaten wird es aber weiterhin nicht geben.
Finanzkommissar Joaquín Almunia erklärte, er sei "sehr glücklich" über die acht Grundprinzipien, auf die man sich verständigt habe. Langfristig allerdings müsse man zu einer Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene kommen. Diese acht Leitlinien verlangen, dass staatliche Eingriffe ins Finanzsystem zeitlich begrenzt sein müssen. Aktionäre sollen zur Kasse gebeten, die Interessen der Steuerzahler berücksichtigt werden. Regierungen sollten einen Führungswechsel im Management herbeiführen können und bei Abfindungen ein Mitspracherecht haben.
Schon am Vorabend hatte der Chef der Eurogruppe Jean-Claude Juncker betont, der Stabilitätspakt werde von keiner Regierung in Frage gestellt. Er verlangt, dass die EU-Regierungen die Neuverschuldung auf höchstens 3 Prozent begrenzen und in wirtschaftlich guten Zeiten Rücklagen bilden.
Die französische Finanzministerin Christine Lagarde erklärte, man habe sich einstimmig darauf geeinigt, dass die Regierungen für Spareinlagen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro haften sollen. Die Maßnahme soll zunächst ein Jahr lang gelten. Es stehe den Mitgliedsstaaten aber frei, höhere Garantieerklärungen abzugeben. Zunächst hatte Frankreich eine Mindestgarantie von 100.000 Euro vorgeschlagen. Das sei für kleine Volkswirtschaften aber nicht zu leisten, erklärte Lagarde. Die EU-Kommission soll bei nationalen Alleingängen in einem beschleunigten Verfahren prüfen, ob gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen wurde.
Als weitere kurzfristige Maßnahme einigte man sich darauf, die Abrechnungsregeln für Wertpapiere zu ändern. Den Banken soll ermöglicht werden, deren Einkaufspreis in der Bilanz auszuweisen, wenn der Marktpreis in den Keller gestürzt ist. US-Banken haben diese Möglichkeit bereits.
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