Schulverweigerung vor Gericht: Jugendamt für Schwänzer zuständig
Ein Gericht in Hamm hat den Eltern eines Schulschwänzers das Recht entzogen, dessen schulische Angelegenheiten zu regeln. Jetzt soll das Jugendamt eingreifen.
HAMM dpa | Eltern können vom Jugendamt verpflichtet werden, einen notorischen Schulschwänzer zum Unterricht zu schicken. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einem Ehepaar aus dem Kreis Warendorf das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten ihres Sohnes entzogen und auf das Jugendamt übertragen.
Die Eltern müssen jetzt dafür sorgen, dass der Elfjährige trotz seiner Schulunlust zum Unterricht geht, entschied das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 12. Juni (AZ: 8 UF 75/12 (pdf-Datei)). Sie hatten es abgelehnt, ihren Sohn gegen seinen Willen auf eine öffentliche Schule zu schicken.
Der Junge hatte bereits im ersten Schuljahr an über 40 Tagen gefehlt. Weitere Versuche, das Kind an anderen Grundschulen zu integrieren, scheiterten bereits nach wenigen Tagen. Zuletzt unterrichtete die Mutter, eine Informatikerin, den Jungen.
Die Eltern hätten in der Erziehung versagt, befand das Gericht unter Berufung auf das Gutachten eines Sachverständigen. Sie setzten dem Kind keine Grenzen und Regeln, Pflichten seien dem Jungen deshalb unbekannt. Die Mutter könne ihm trotz ihrer Ausbildung nicht sämtliche Lerninhalte einer weiterführenden Schule vermitteln.
Der in der Familie gut integrierte Junge könne aber zumindest vorerst im familiären Umfeld bleiben, entschieden die Richter. Die Eltern behalten deshalb das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind.
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