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SchulgesetzGym-Empfehlung soll entfallen

Das neue Schulgesetz sieht keine Grundschul-Fusionen vor. Schulen, die fusionieren wollen, können dies dennoch tun. Bis zur dritten Klasse gibt es keinen Notenzwang.

Lernen ja, aber möglichst lange ohne Notendruck - so will es das neue Schulgesetz. Bild: dpa

Senat und Bürgerschaft machen es spannend. Das neue Schulgesetz zur Streichung der Primarschule soll zwar schon am 15. September im Schnellverfahren verabschiedet werden. Doch was genau drin steht, wurde erst gestern Abend bekannt.

Wie berichtet, hatten CDU, SPD, GAL und die Linke sich am Anfang dieser Woche auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. Noch gestern wurde an Formulierungen gefeilt. Heute Mittag treffen sich die Fraktionen mit dem Sprecher der Initiative "Wir wollen lernen", Walter Scheuerl. Im Anschluss werden Elternkammer, SchülerInnenkammer und Lehrerkammer empfangen und um Stellungnahme gebeten.

Beim Punkt Grundschul-Fusionen wird der ganze Prozess angehalten. Die Rechtsverordnung, die die Fusion von 210 Grundschulen zu 160 Primarschulen vorsah, soll nicht offiziell in Kraft treten. Damit dieser Stopp noch möglich ist, wird die Frist für die Gremienwahl an den Schulen um einige Wochen verlängert. "Grundschulen, die dies wollen, können trotzdem fusionieren. Sie müssen dies aber neu beschließen", sagt GAL-Politiker Michael Gwodsz. Von der Größe her sind kleine, zweizügige Schulen - wie bisher auch - erlaubt.

Reaktionen

Keine Noten in der Grundschule fordert der Hamburger Grundschulverband. Es dürfe nicht sein, dass durch die Hintertür wieder Zensuren eingeführt würden. Statt dessen solle es "kompetenzoriente Rückmeldungen" geben, die im Schulversuch erprobt wurden.

Den Erhalt der Schulformempfehlung verlangt der Deutsche Lehrerverband Hamburg (DLH). Eltern müssten auch zukünftig einen Anspruch darauf haben.

Die Elternkammer begrüßt, dass die 5. und 6. Klassen an Stadtteilschulen mit 23 Kindern "deutlich kleiner werden".

Ferner soll es die Möglichkeit der Langformschule als "organisatorische und pädagogische Einheit" geben. Das bedeutet, dass eine Grundschule an eine Stadtteilschule angeschlossen ist und Kinder theoretisch ohne Ummeldung von der 1. bis zur 10. Klasse dort bleiben können. Und es gibt eine "Übergangsbestimmung" für die 23 "Starterschulen", die es den Schülern ermöglicht, die 5. und 6. Klasse dort zu besuchen. Theoretisch können die Schulen auch einen Modellversuch beantragen. Der entsprechende Paragraf bleibt unverändert. Allerdings müssten sie mit Klasse 1 beginnen.

Der Entwurf enthält eine Neuigkeit. So soll die formale Schulformempfehlung nach Klasse 4 wegfallen. "Den Zettel mit Ja oder Nein wird es nicht mehr geben", sagt Gwodsz. Da es ohnehin das Elternwahlrecht gebe, mache dies nicht viel Sinn. Die Lehrer sollen aber die Eltern "fachlich-pädagogisch" beraten, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Grundlagen und Ergebnis dieses Gesprächs werden in einem Schülerbogen dokumentiert.

Wegen des baldigen Schulformwechsels sind in Klasse 4 Noten oder Punkte vorgesehen. Von Klasse 1 bis 3 gibt es aber keine Noten, sondern Lernentwicklungsberichte. Falls Eltern dies fordern, können sie für ihre Drittklässler doch Noten bekommen. Dies und weitere Details sollen per Rechtsverordnung geregelt werden.

Der Entwurf muss am Montagabend von den Fraktionen beschlossen werden, bevor er am Dienstag als Drucksache veröffentlicht wird. Bis dann ist auch mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts über einen Eilantrag zu rechnen. Wie berichtet, wollen drei Hamburger das Schulgesetz stoppen, weil der Volksentscheid verfassungswidrig sei.

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1 Kommentar

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  • K
    klap

    Die Grundschulempfehlung ist ikeine Brandmarkung der Kinder.

    Nach der Kess 8 Studie sind 95% der Kinder mit Gym Empfehlung noch Ende Klasse 8 am Gymnasium. Insofern ist zumindest die Gymempfehlung recht treffsicher.

    Die weiterführenden Schulen dürfen sich bis jetzt die Schüler nach Empfehlung auswählen.

     

    Diese Möglichkeit wird künftig wegfallen. Ob damit den allen Schülern ein Gefallen getan wird darf bezweifelt werden.